Habsburg und Siebenbürgen 1600 bis 1605. Gewaltsame Eingliederungsversuche eines ostmitteleuropäischen Fürstentums in einen frühabsolutistischen Reichsverband.

In der 2001 veröffentlichten Arbeit wurde nach den Ursachen, dem Verlauf und den Folgen der Bemühungen des Hauses Habsburg geforscht, das Fürstentum Siebenbürgen durch militärische, diplomatische und administrative Maßnahmen in den Jahren zwischen 1600 und 1605 direkt in den habsburgischen Reichsverband einzufügen.
Bislang wurde von Seiten der ungarischen, siebenbürgisch-sächischen, rumänischen und internationalen Historiographie dieser Themenkomplex kaum näher beleuchtet. Motive, Vorgehensweisen und Denkmuster der verantwortlichen habsburgischen Amtsträger – hier sei an erster Stelle Giorgio Basta erwähnt – werden in dieser Arbeit analysiert. Als hilfreich erweist sich dabei immer wieder der auf Vergleich und über den engen Rahmen Siebenbürgens hinausreichend angelegte Blickwinkel. 
Von Seiten der ungarischen, siebenbürgischen sächsischen und internationalen Historiographie existieren eine Fülle von zum Teil hervorragenden Arbeiten zur Geschichte des Fürstentums Siebenbürgen. Die relative Überhöhung der Bedeutung István Bocskays durch die ungarische oder von Michael Weiß durch die sächsische Historiographie steht dabei in keinem Verhältnis zum weiterhin bizarren nationalistischen Kult von großen Teilen der rumänischen Historiographie in den letzten Jahrzehnten um die Bedeutung des walachischen Woiwoden Mihai Viteazul, der für einige Monate (November 1599 bis September 1600) als - de jure - Gubernator der ungarischen Krone in Siebenbürgen fungierte. Trotz einer langsam wachsenden Infragestellung dieser und anderer im 19. und 20. Jahrhundert kreierten nationalen Mythen, hat sich ein grundsätzlicher Wandel hier des Mihai-Bildes bislang nicht vollzogen. Das Fürstentum Siebenbürgen wurde als spezifische politische Einheit von den ständischen Eliten sowohl des königlichen Ungarn, als auch Siebenbürgens als erzwungenes, aber auch notwendiges Provisorium im Angesicht der osmanischen und habsburgischen Bedrohung angesehen wurde. Träger dieses ständischen Zusammengehörigkeitsbewußtseins der Natio Hungarica war der im europäischen Vergleich äußerst zahlreiche und im sozialen und rechtlichen Bereich mehrschichtige Adel, dessen Zusammensetzung in den einzelnen Komitaten höchst unterschiedlich sein konnte. Der Vergleich unter anderem mit der polnisch/litauischen Adelsrepublik der Natio Polonica, oder mit der altlivländischen Ständegesellschaft, die im 16. und 17. Jahrhundert in mehreren Territorien (Schweden, Polen, Dänemark, Kurland) geteilt lebte, sich aber auch als Einheit betrachtete, führt zu dem Ergebnis, daß dieses Phänomen im frühneuzeitlichen Europa weit verbreitet war. Besonders in der rumänischen und einem Teil der siebenbürgisch-sächsischen Historiographie wurde dieser Punkt bislang nicht berücksichtigt.
(Veröffentlicht als Studia Transylvania Band 27).