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K. Lengyel Zsolt
Ungarische Staatsentwicklung in der Habsburgermonarchie
Brüche und Kontinuitäten
Vortrag auf der Tagung „Krisen im östlichen Europa. Erfahrungen und
Lösungsstrategien", Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa
Regensburg, 4. Dezember 2009.
I. Zum Vorlauf im Mittelalter
Ungarn war im Mittelalter eine regionale Großmacht und
betrieb ein territorial gegliedertes Regierungssystem. In der Außen- und
der Innenpolitik entfaltete es eine Einbindungskraft, die ihm in den
Machtverhältnissen Ostmittel- und Südosteuropas eine führende
Gestaltungsrolle sicherte. Dieser Weg hatte mit der Anlehnung an das
deutsche Reich begonnen und setzte sich mit der Emanzipation von eben
jenem mächtigen Nachbarn fort. Ein Beispiel für die aktive
Integrationspolitik Ungarns im Mittelalter ist die Ausbreitung bis zur
östlichen Adriaküste. Aus ihr ging die ungarisch-kroatische
Staatsgemeinschaft hervor, die – mit Unterbrechungen – vom frühen 12.
Jahrhundert bis 1918 bestand.
In der Verbindung mit Kroatien war Ungarn das Zielland
einer grenzüberschreitenden Integration. In einer über 400 Jahre
kürzeren Zeitspanne war es selbst gefordert, sich in ein größeres
Nachbarreich einzugliedern: in das Reich der Habsburger.
II. Zur Türkenzeit
Während der ersten Phase der
österreichisch-ungarischen Staatsgemeinschaft – der Türkenzeit – war
Ungarn nur teilweise mit der Habsburgermonarchie verbunden. Im 16.
Jahrhundert wurde es als Ergebnis des türkischen Vordringens nach der
Schlacht bei Mohács 1526 dreigeteilt: Mittelungarn kam unter osmanische
Verwaltung, die ungarische Staatlichkeit rettete sich in das
nordwestliche, habsburgisch geführte königliche Ungarn, und
Siebenbürgen im Osten des Reiches wurde als Woiwodschaft, dann als
Fürstentum zu einem dem gegenüber der osmanischen Hohen Pforte
tributpflichtigen Kleinstaat, der unter Führung ungarischer Fürsten eine
verhältnismäßige innen- und außenpolitische Autonomie genoss.
Das dreigeteilte Ungarn galt der Geschichtswissenschaft
lange Zeit als Beleg für die unversöhnliche Gegnerschaft zwischen
christlicher und muslimischer Welt, mithin als Schauplatz von
tiefgreifenden Desintegrationen. Neuerdings taucht es wiederholt auch in
einem Bewertungsmuster auf, das die Aufmerksamkeit auf die mannigfaltigen
Verknüpfungen zwischen dem königlichen Ungarn, dem Fürstentum
Siebenbürgen und dem osmanisch besetzten Mittelungarn lenkt.
Während der bis Ende des 17. Jahrhunderts dauernden
staatsrechtlichen Zergliederung keimte eine ungarische Einheitsidee auf,
die im Fahrwasser der Reformation antikatholisch-antihabsburgische Züge
erhielt. Als Reaktion auf die gegenreformatorische und absolutistische
Zentralisierung im königlichen Ungarn entwickelte sich im
protestantischen Siebenbürgen eine Vereinigungsstrategie, die in der
kleinstaatlichen Autonomie den Hort der ungarischen politischen und
religiösen Freiheit sah. Deshalb nahm sie eine vorübergehende
Zugehörigkeit zum osmanischen Einflussbereich in Kauf.
Einvernehmen besteht darüber auch zwischen ungarischen
und rumänischen Historikern, dass die Sonderentwicklung des östlichen
Reichsteils unter dem Einfluss des habsburgisch-osmanischen Machtkampfes
ausgereift ist, als zur Mitte des 16. Jahrhunderts die bis dahin
selbstverwaltete Region ein eigenes Regierungssystem mit ständischer
Verfassung erhielt. Doch während die ungarische Forschung diese
Umgestaltung an die unter den Árpáden angelaufene Regionalisierung des
ungarischen Staates knüpft und sie in den Prozess der ungarischen
Wiedervereinigung stellt, entdeckt die rumänische in den Vorläufen und
Zielsetzungen der siebenbürgischen Sonderentwicklung eine Ideologie der
Selbständigkeit, die aus der Tradition der unterregionalen rumänischen
Verwaltungseinheiten, der Knesate und Distrikte, gespeist worden wäre und
der ungarischen Staatsidee geradezu entgegengewirkt hätte.
Der steife Gegensatz zwischen diesen beiden Meinungen
rührt dem jeweils national gefärbten Siebenbürgenzentrismus her. Die
ungarische Forschung hat in jüngerer Zeit beachtliche Versuche
unternommen, die eigenen nationalgeschichtlichen Denkmuster zu
überwinden, indem sie das ideelle und praktische Beharrungsvermögen der
ungarischen Staatsidee teilweise sogar mit günstigen Rahmenbedingungen
des ungarisch-habsburgischen Verhältnisses erklärte.
III. Zur Habsburgerzeit
Mit Blick auf die Außenbeziehungen hat es sich die
internationale Forschung mehrheitlich angewöhnt, Ungarn nach der
Türkenzeit als Kleinstaat jenes Typs zu charakterisieren, der sich durch
die Grundtendenz zur Integration in eine größere übernationale
Staatseinheit auszeichnet. Ungarn in die Habsburgermonarchie eingegliedert
und das Alte Reich, das mit seinen Gliedstaaten ebenfalls
personalunionistisch mit der Habsburger Dynastie verbunden war, ergeben
somit einen mehrfach geschichteten Vergleichsrahmen. Im Blick auf die
inneren Verhältnisse zeigt sich Ungarn mit seinen Nebenländern zugleich
selbst als ein übergeordneter staatlicher Rahmen, insofern als ein
Großstaat. Allerdings waren nach der Zurückdrängung der Osmanen seine
Gebietsteile innerhalb der Donaumonarchie nur bedingt wiedervereinigt
worden: Das Kernland des Königreiches und die Nebenländer Siebenbürgen
und Kroatien-Slawonien samt Militärgrenze wurden jeweils mit eigenen
Landesbehörden unmittelbar Wien unterstellt.
Die Ideologie der Einheit von Kernland und Nebenländer
der ungarischen Krone lieferte die Hungarus-Konzeption, in der sich das
großstaatliche und das kleinstaatliche Rollenbild vermischten. Ihr nach
gehörten alle Bevölkerungsgruppen Ungarns mit ihren ethnisch-kulturellen
Sondermerkmalen der natio Hungarica an. Diesen im 18. Jahrhundert noch
hauptsächlich ständischen Patriotismus überlagerte die Vorstellung
eines unteilbaren Habsburgerreiches, in dem Ungarn zwar nicht ganz
unabhängig ist, dafür aber Selbständigkeit genießt. Die
habsburgisch-ungarische Beziehungsgeschichte im 18.-19. Jahrhundert
erweist sich als die Geschichte eines Kompromisses, der nach seiner
Aufhebung während der ungarischen Revolution 1848/1849 und im
anschließenden österreichischen Neoabsolutismus mit dem
österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 eine Neuauflage erlebte.
Mit dem Unabhängigkeitskrieg 1849 hatte Ungarn für
rund zehn Jahre seine staatliche Souveränität verloren. Kaum eine andere
Phase der österreichisch-ungarischen Geschichte wird seit jener Zeit so
kontrovers gerade unter dem Gesichtspunkt der Kontinuitäten und Brüche
diskutiert wie diese relativ kurze Phase zwischen der Aufhebung und der
Neuauflage des österreichisch-ungarischen Kompromisses.
Die heutige österreichische Forschung befindet, dass
der Neoabsolutismus mit seinen rechtlichen, gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Reformen die Modernisierungsgeschichte der habsburgischen
Länder, die im Vormärz eingesetzt hatte, nicht unterbrochen, sondern sie
als wesentlicher Bestandteil belebt habe. Der ungarischen Forschung
hingegen fällt es traditionell schwer, dieses Jahrzehnt in die Struktur-
und Ereignisgeschichte der Modernisierung oder – bedeutungsgleich
verwendet – der Verbürgerlichung Ungarns einzufügen. Für sie stellt
diese Periode einen Fremdkörper in der Geschichtsentwicklung Ungarns dar.
Die kritische Überprüfung vor allem des ungarischen Standpunktes dauert
seit rund zwei Jahrzehnten an und hat bereits eine Reihe von
aussagekräftigen Gegenbelegen vor allem aus dem Bereich der Verwaltungs-,
Behörden- und Sozialgeschichte erbracht.
Im Thema des Neoabsolutismus ist auch die Frage von
Belang, wie Ungarn nach dem Ausgleich 1867 die Erbschaft des
untergegangenen Regimes verarbeitete, konkreter: was es daraus übernahm.
Hier muss die Nationalitätenpolitik als Beispiel genügen. Auf diesem
Gebiet war der Neoabsolutismus vom Gedanken eines einheitsstiftenden
Reichspatriotismus beseelt, wobei es auf die Kohäsionskraft des deutschen
Elements zählte.
Das historische Ungarn wollte in seiner letzten
Entwicklungsphase für den eigenen Teilstaat der Habsburgermonarchie, dem
nun auch Siebenbürgen und Kroatien mit einer Reihe von Nationalitäten
angehörten, die „Einheit in der Vielfalt" bewahren bzw. neu
schaffen. Jetzt musste sich aber die Vorstellung vom übernationalen Reich
gegenüber der aufsteigenden Ideologie Vereinigung von Menschen gleicher
Sprache und Kultur bewähren. Es ist wohl bekannt, dass sie dabei
scheiterte. Die kritische Betrachtung der Rolle Ungarns bei diesem
Scheitern muss auch den Umstand berücksichtigen, dass die ungarischen
Regierungen den ideologischen Paradigmenwechsel gleichsam nur zur Hälfte
mit vollzogen. Denn in der Realunion mit Österreich vertraten sie eine
übernationale, im eigenen Teilstaat hingegen eine nationale
Einheitsideologie – dies in Abkehr von der bis ins Mittelalter
zurückreichenden ungarischen Tradition örtlicher Selbstverwaltungen.
Dieser Bruch bedingte zugleich eine bislang wenig diskutierte
Kontinuität: Die ungarischen Eliten übertrugen den Reichsgedanken, den
der Neoabsolutismus auf alle Kronländer der Habsburgermonarchie
ausgeweitet hatte, nun auf den östlichen, also den ungarischen Teil der
Doppelmonarchie. So war es ausgerechnet Ungarn, der als Nationalstaat
verfasst der Konzeption des Neoabsolutismus folgte, mit dem Unterschied,
dass es anstelle des deutschen das ungarische Element an die Spitze der
vereinheitlichenden Zentralisierung setzte – während sich die
österreichische Reichshälfte in einen Nationalitätenstaat verwandelte.
Schon die ältere Forschung betonte zu Recht, dass das
dualistische Ungarn an seiner Unfähigkeit zerbrochen sei, sich zu
föderalisieren. Ein Teil der neueren deutschen Fachliteratur erklärt
diese Unfähigkeit mit der „Ethnisierung des Nationsbegriffs", die
sich in einer durchgängigen und eindimensionalen Magyarisierungspolitik
manifestiert habe. Vor allem die ungarische Forschung ist bemüht, dieses
Bild zu differenzieren, indem sie zwischen einer periodisch gesteuerten
und einer freiwilligen Magyarisierung unterscheidet und letztere in den
Zusammenhang sozialer und wirtschaftlicher Modernisierung setzt – dies
übrigens auch im Hinblick auf die im Dualismus ausgeprägte Assimilation
der Juden. Auffällig ist, dass diese Bewertungsarten die besagte
Ethnisierung, also den Nationalismus jener Epoche vor allem auf der
staatstragenden, also der ungarischen Seite ausmachen. Hier ist zu
wünschen, dass die Differenzierungslaune noch eine Weile anhält. Denn
die ethnisch-kulturelle Begründung und Ausgestaltung
politisch-rechtlicher Programme war ein allgemeines Kennzeichen jener
Epoche. Die Führungsgruppen der ungarischen Staatsnation und der
Nationalitäten unterschieden sich nämlich nicht in der Einstellung
gegenüber dem Primat des Nationalen. Sie unterschieden sich vielmehr
dadurch, dass sie eine Zeitlang nicht über die gleich wirkungsvollen
Mittel verfügten, ihren politischen Willen durchzusetzen. Der Umschwung
in den Machtverhältnissen zugunsten der Nationalitäten trat gegen Ende
des Ersten Weltkrieges infolge der zielstrebigen Interessenvertretung vor
allem der slawischen und der rumänischen Politiker und im Wesentlichen
auf diplomatischen und militärischen Druck der Siegermächte ein. Das
Ende des historischen Ungarn wurde so vom Wegfall zweier
Grundvoraussetzungen besiegelt, die bis dahin seine Doppelrolle als
kleiner Großstaat gestützt hatten: Ihm ging mit der Donaumonarchie das
Staatsgebilde abhanden, in das es sich hätte weiterhin integrieren
können, während es in den Ländern der Stephanskrone selbst auch nicht
mehr in der Lage war, die ohnehin auf Abspaltung bedachten Nationalitäten
an sich zu binden.
IV. Zusammenfassung
Die Schlüsselfrage bei der Betrachtung der
Staatsentwicklung des historischen Ungarn ist, welche Rollen die
ungarische Nation und ihre politische Führung in den Integrationen und
Desintegrationen im Donau-Karpatenraum und in den angrenzenden
historischen Regionen spielten. Das mittelalterliche Königreich hatte die
Stellung einer regionalen Großmacht mit innen- und außenpolitischen
Einbindungsfunktionen erlangt. Vom Beginn der Neuzeit an wuchs es in
Strukturen hinein, in denen es sowohl Ausgangs- als auch Zielpunkt von
Integrationen war. Darin blieben die Länder der ungarischen Krone
zunächst im Nordwesten, später vollständig, aber streckenweise
gesondert mit der Habsburgermonarchie bis zum gemeinsamen Untergang
staatsrechtlich verbunden. Der erste Bruch in dieser Entwicklung trat an
der Schwelle vom Mittelalter zur Neuzeit, mit der Dreiteilung in der
Türkenzeit ein. Darauf folgte ebenso eine ungarische Reintegration wie
auf den zweiten Bruch, der im Übergang vom Feudalismus zum bürgerlichen
Zeitalter, im Neoabsolutismus zu verorten ist. In beiden Fällen ist eines
der beständigen Elemente der neuzeitlichen Staatsentwicklung Ungarns zu
greifen, nämlich der Kompromiss: die eingeschränkte Unabhängigkeit als
Preis für die zunächst getrennte, ab 1867 gemeinsame Selbständigkeit
der Länder der Stephanskrone. Erst die nächste Epochenwende, die
Ablösung der dynastischen Reiche durch die Nationalstaaten, wird Ungarn
in seiner politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen
und kulturellen Ordnung mit der Intensität des Zusammenbruches treffen,
somit die ungarische Staatsidee in ein gänzlich neues Umfeld der
Selbstgestaltung und Fremdbewertung hinüber leiten. Dies auszuführen,
gehört aber nicht zu meiner heutigen Aufgabe.
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