Ungarisches Institut München / Müncheni Magyar Intézet

 

K. Lengyel Zsolt

 

Ungarische Staatsentwicklung in der Habsburgermonarchie

Brüche und Kontinuitäten

 

Vortrag auf der Tagung „Krisen im östlichen Europa. Erfahrungen und Lösungsstrategien", Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa Regensburg, 4. Dezember 2009.

 

I. Zum Vorlauf im Mittelalter

Ungarn war im Mittelalter eine regionale Großmacht und betrieb ein territorial gegliedertes Regierungssystem. In der Außen- und der Innenpolitik entfaltete es eine Einbindungskraft, die ihm in den Machtverhältnissen Ostmittel- und Südosteuropas eine führende Gestaltungsrolle sicherte. Dieser Weg hatte mit der Anlehnung an das deutsche Reich begonnen und setzte sich mit der Emanzipation von eben jenem mächtigen Nachbarn fort. Ein Beispiel für die aktive Integrationspolitik Ungarns im Mittelalter ist die Ausbreitung bis zur östlichen Adriaküste. Aus ihr ging die ungarisch-kroatische Staatsgemeinschaft hervor, die – mit Unterbrechungen – vom frühen 12. Jahrhundert bis 1918 bestand.

In der Verbindung mit Kroatien war Ungarn das Zielland einer grenzüberschreitenden Integration. In einer über 400 Jahre kürzeren Zeitspanne war es selbst gefordert, sich in ein größeres Nachbarreich einzugliedern: in das Reich der Habsburger.

 

II. Zur Türkenzeit

Während der ersten Phase der österreichisch-ungarischen Staatsgemeinschaft – der Türkenzeit – war Ungarn nur teilweise mit der Habsburgermonarchie verbunden. Im 16. Jahrhundert wurde es als Ergebnis des türkischen Vordringens nach der Schlacht bei Mohács 1526 dreigeteilt: Mittelungarn kam unter osmanische Verwaltung, die ungarische Staatlichkeit rettete sich in das nordwestliche, habsburgisch geführte königliche Ungarn, und Siebenbürgen im Osten des Reiches wurde als Woiwodschaft, dann als Fürstentum zu einem dem gegenüber der osmanischen Hohen Pforte tributpflichtigen Kleinstaat, der unter Führung ungarischer Fürsten eine verhältnismäßige innen- und außenpolitische Autonomie genoss.

Das dreigeteilte Ungarn galt der Geschichtswissenschaft lange Zeit als Beleg für die unversöhnliche Gegnerschaft zwischen christlicher und muslimischer Welt, mithin als Schauplatz von tiefgreifenden Desintegrationen. Neuerdings taucht es wiederholt auch in einem Bewertungsmuster auf, das die Aufmerksamkeit auf die mannigfaltigen Verknüpfungen zwischen dem königlichen Ungarn, dem Fürstentum Siebenbürgen und dem osmanisch besetzten Mittelungarn lenkt.

Während der bis Ende des 17. Jahrhunderts dauernden staatsrechtlichen Zergliederung keimte eine ungarische Einheitsidee auf, die im Fahrwasser der Reformation antikatholisch-antihabsburgische Züge erhielt. Als Reaktion auf die gegenreformatorische und absolutistische Zentralisierung im königlichen Ungarn entwickelte sich im protestantischen Siebenbürgen eine Vereinigungsstrategie, die in der kleinstaatlichen Autonomie den Hort der ungarischen politischen und religiösen Freiheit sah. Deshalb nahm sie eine vorübergehende Zugehörigkeit zum osmanischen Einflussbereich in Kauf.

Einvernehmen besteht darüber auch zwischen ungarischen und rumänischen Historikern, dass die Sonderentwicklung des östlichen Reichsteils unter dem Einfluss des habsburgisch-osmanischen Machtkampfes ausgereift ist, als zur Mitte des 16. Jahrhunderts die bis dahin selbstverwaltete Region ein eigenes Regierungssystem mit ständischer Verfassung erhielt. Doch während die ungarische Forschung diese Umgestaltung an die unter den Árpáden angelaufene Regionalisierung des ungarischen Staates knüpft und sie in den Prozess der ungarischen Wiedervereinigung stellt, entdeckt die rumänische in den Vorläufen und Zielsetzungen der siebenbürgischen Sonderentwicklung eine Ideologie der Selbständigkeit, die aus der Tradition der unterregionalen rumänischen Verwaltungseinheiten, der Knesate und Distrikte, gespeist worden wäre und der ungarischen Staatsidee geradezu entgegengewirkt hätte.

Der steife Gegensatz zwischen diesen beiden Meinungen rührt dem jeweils national gefärbten Siebenbürgenzentrismus her. Die ungarische Forschung hat in jüngerer Zeit beachtliche Versuche unternommen, die eigenen nationalgeschichtlichen Denkmuster zu überwinden, indem sie das ideelle und praktische Beharrungsvermögen der ungarischen Staatsidee teilweise sogar mit günstigen Rahmenbedingungen des ungarisch-habsburgischen Verhältnisses erklärte.

 

III. Zur Habsburgerzeit

Mit Blick auf die Außenbeziehungen hat es sich die internationale Forschung mehrheitlich angewöhnt, Ungarn nach der Türkenzeit als Kleinstaat jenes Typs zu charakterisieren, der sich durch die Grundtendenz zur Integration in eine größere übernationale Staatseinheit auszeichnet. Ungarn in die Habsburgermonarchie eingegliedert und das Alte Reich, das mit seinen Gliedstaaten ebenfalls personalunionistisch mit der Habsburger Dynastie verbunden war, ergeben somit einen mehrfach geschichteten Vergleichsrahmen. Im Blick auf die inneren Verhältnisse zeigt sich Ungarn mit seinen Nebenländern zugleich selbst als ein übergeordneter staatlicher Rahmen, insofern als ein Großstaat. Allerdings waren nach der Zurückdrängung der Osmanen seine Gebietsteile innerhalb der Donaumonarchie nur bedingt wiedervereinigt worden: Das Kernland des Königreiches und die Nebenländer Siebenbürgen und Kroatien-Slawonien samt Militärgrenze wurden jeweils mit eigenen Landesbehörden unmittelbar Wien unterstellt.

Die Ideologie der Einheit von Kernland und Nebenländer der ungarischen Krone lieferte die Hungarus-Konzeption, in der sich das großstaatliche und das kleinstaatliche Rollenbild vermischten. Ihr nach gehörten alle Bevölkerungsgruppen Ungarns mit ihren ethnisch-kulturellen Sondermerkmalen der natio Hungarica an. Diesen im 18. Jahrhundert noch hauptsächlich ständischen Patriotismus überlagerte die Vorstellung eines unteilbaren Habsburgerreiches, in dem Ungarn zwar nicht ganz unabhängig ist, dafür aber Selbständigkeit genießt. Die habsburgisch-ungarische Beziehungsgeschichte im 18.-19. Jahrhundert erweist sich als die Geschichte eines Kompromisses, der nach seiner Aufhebung während der ungarischen Revolution 1848/1849 und im anschließenden österreichischen Neoabsolutismus mit dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 eine Neuauflage erlebte.

Mit dem Unabhängigkeitskrieg 1849 hatte Ungarn für rund zehn Jahre seine staatliche Souveränität verloren. Kaum eine andere Phase der österreichisch-ungarischen Geschichte wird seit jener Zeit so kontrovers gerade unter dem Gesichtspunkt der Kontinuitäten und Brüche diskutiert wie diese relativ kurze Phase zwischen der Aufhebung und der Neuauflage des österreichisch-ungarischen Kompromisses.

Die heutige österreichische Forschung befindet, dass der Neoabsolutismus mit seinen rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Reformen die Modernisierungsgeschichte der habsburgischen Länder, die im Vormärz eingesetzt hatte, nicht unterbrochen, sondern sie als wesentlicher Bestandteil belebt habe. Der ungarischen Forschung hingegen fällt es traditionell schwer, dieses Jahrzehnt in die Struktur- und Ereignisgeschichte der Modernisierung oder – bedeutungsgleich verwendet – der Verbürgerlichung Ungarns einzufügen. Für sie stellt diese Periode einen Fremdkörper in der Geschichtsentwicklung Ungarns dar. Die kritische Überprüfung vor allem des ungarischen Standpunktes dauert seit rund zwei Jahrzehnten an und hat bereits eine Reihe von aussagekräftigen Gegenbelegen vor allem aus dem Bereich der Verwaltungs-, Behörden- und Sozialgeschichte erbracht.

Im Thema des Neoabsolutismus ist auch die Frage von Belang, wie Ungarn nach dem Ausgleich 1867 die Erbschaft des untergegangenen Regimes verarbeitete, konkreter: was es daraus übernahm. Hier muss die Nationalitätenpolitik als Beispiel genügen. Auf diesem Gebiet war der Neoabsolutismus vom Gedanken eines einheitsstiftenden Reichspatriotismus beseelt, wobei es auf die Kohäsionskraft des deutschen Elements zählte.

Das historische Ungarn wollte in seiner letzten Entwicklungsphase für den eigenen Teilstaat der Habsburgermonarchie, dem nun auch Siebenbürgen und Kroatien mit einer Reihe von Nationalitäten angehörten, die „Einheit in der Vielfalt" bewahren bzw. neu schaffen. Jetzt musste sich aber die Vorstellung vom übernationalen Reich gegenüber der aufsteigenden Ideologie Vereinigung von Menschen gleicher Sprache und Kultur bewähren. Es ist wohl bekannt, dass sie dabei scheiterte. Die kritische Betrachtung der Rolle Ungarns bei diesem Scheitern muss auch den Umstand berücksichtigen, dass die ungarischen Regierungen den ideologischen Paradigmenwechsel gleichsam nur zur Hälfte mit vollzogen. Denn in der Realunion mit Österreich vertraten sie eine übernationale, im eigenen Teilstaat hingegen eine nationale Einheitsideologie – dies in Abkehr von der bis ins Mittelalter zurückreichenden ungarischen Tradition örtlicher Selbstverwaltungen. Dieser Bruch bedingte zugleich eine bislang wenig diskutierte Kontinuität: Die ungarischen Eliten übertrugen den Reichsgedanken, den der Neoabsolutismus auf alle Kronländer der Habsburgermonarchie ausgeweitet hatte, nun auf den östlichen, also den ungarischen Teil der Doppelmonarchie. So war es ausgerechnet Ungarn, der als Nationalstaat verfasst der Konzeption des Neoabsolutismus folgte, mit dem Unterschied, dass es anstelle des deutschen das ungarische Element an die Spitze der vereinheitlichenden Zentralisierung setzte – während sich die österreichische Reichshälfte in einen Nationalitätenstaat verwandelte.

Schon die ältere Forschung betonte zu Recht, dass das dualistische Ungarn an seiner Unfähigkeit zerbrochen sei, sich zu föderalisieren. Ein Teil der neueren deutschen Fachliteratur erklärt diese Unfähigkeit mit der „Ethnisierung des Nationsbegriffs", die sich in einer durchgängigen und eindimensionalen Magyarisierungspolitik manifestiert habe. Vor allem die ungarische Forschung ist bemüht, dieses Bild zu differenzieren, indem sie zwischen einer periodisch gesteuerten und einer freiwilligen Magyarisierung unterscheidet und letztere in den Zusammenhang sozialer und wirtschaftlicher Modernisierung setzt – dies übrigens auch im Hinblick auf die im Dualismus ausgeprägte Assimilation der Juden. Auffällig ist, dass diese Bewertungsarten die besagte Ethnisierung, also den Nationalismus jener Epoche vor allem auf der staatstragenden, also der ungarischen Seite ausmachen. Hier ist zu wünschen, dass die Differenzierungslaune noch eine Weile anhält. Denn die ethnisch-kulturelle Begründung und Ausgestaltung politisch-rechtlicher Programme war ein allgemeines Kennzeichen jener Epoche. Die Führungsgruppen der ungarischen Staatsnation und der Nationalitäten unterschieden sich nämlich nicht in der Einstellung gegenüber dem Primat des Nationalen. Sie unterschieden sich vielmehr dadurch, dass sie eine Zeitlang nicht über die gleich wirkungsvollen Mittel verfügten, ihren politischen Willen durchzusetzen. Der Umschwung in den Machtverhältnissen zugunsten der Nationalitäten trat gegen Ende des Ersten Weltkrieges infolge der zielstrebigen Interessenvertretung vor allem der slawischen und der rumänischen Politiker und im Wesentlichen auf diplomatischen und militärischen Druck der Siegermächte ein. Das Ende des historischen Ungarn wurde so vom Wegfall zweier Grundvoraussetzungen besiegelt, die bis dahin seine Doppelrolle als kleiner Großstaat gestützt hatten: Ihm ging mit der Donaumonarchie das Staatsgebilde abhanden, in das es sich hätte weiterhin integrieren können, während es in den Ländern der Stephanskrone selbst auch nicht mehr in der Lage war, die ohnehin auf Abspaltung bedachten Nationalitäten an sich zu binden.

 

IV. Zusammenfassung

Die Schlüsselfrage bei der Betrachtung der Staatsentwicklung des historischen Ungarn ist, welche Rollen die ungarische Nation und ihre politische Führung in den Integrationen und Desintegrationen im Donau-Karpatenraum und in den angrenzenden historischen Regionen spielten. Das mittelalterliche Königreich hatte die Stellung einer regionalen Großmacht mit innen- und außenpolitischen Einbindungsfunktionen erlangt. Vom Beginn der Neuzeit an wuchs es in Strukturen hinein, in denen es sowohl Ausgangs- als auch Zielpunkt von Integrationen war. Darin blieben die Länder der ungarischen Krone zunächst im Nordwesten, später vollständig, aber streckenweise gesondert mit der Habsburgermonarchie bis zum gemeinsamen Untergang staatsrechtlich verbunden. Der erste Bruch in dieser Entwicklung trat an der Schwelle vom Mittelalter zur Neuzeit, mit der Dreiteilung in der Türkenzeit ein. Darauf folgte ebenso eine ungarische Reintegration wie auf den zweiten Bruch, der im Übergang vom Feudalismus zum bürgerlichen Zeitalter, im Neoabsolutismus zu verorten ist. In beiden Fällen ist eines der beständigen Elemente der neuzeitlichen Staatsentwicklung Ungarns zu greifen, nämlich der Kompromiss: die eingeschränkte Unabhängigkeit als Preis für die zunächst getrennte, ab 1867 gemeinsame Selbständigkeit der Länder der Stephanskrone. Erst die nächste Epochenwende, die Ablösung der dynastischen Reiche durch die Nationalstaaten, wird Ungarn in seiner politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Ordnung mit der Intensität des Zusammenbruches treffen, somit die ungarische Staatsidee in ein gänzlich neues Umfeld der Selbstgestaltung und Fremdbewertung hinüber leiten. Dies auszuführen, gehört aber nicht zu meiner heutigen Aufgabe.

 

 

Seiten zuletzt aktualisiert am: 9.12.2009

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