|
Zsolt K. Lengyel
Politisches System und Minderheiten in Rumänien 1918-1989
Abriß über die inneren Integrationsprobleme des
politischen und nationalen Unitarismus am Beispiel der Deutschen und
Magyaren
Vortrag gehalten auf der Tagung "Ein
Jahrhundert Minderheiten- und Volksgruppenschutz",
Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen / Studiengruppe für Politik und
Völkerrecht,
Bonn-Bad Godesberg, 15. März 2000
(Auszug)
[...]
5. Schlußbetrachtung: Auswirkung und Rezeption des rumänischen
Ethnozentrismus bei Mehrheit und Minderheit
Der Aufstieg des Unitarismus zum systemgeschichtlichen
Grundkennzeichen Rumäniens ging unmittelbar nach der Staatsgründung
1918-1920 im Rahmen eines Doppelkonflikts vor sich. Auf der einen Ebene
des Spannungsfeldes mußten unterschiedliche Wirtschaftsweisen sowie
Rechts- und Sozialordnungen, auf der anderen der mehrheitspolitische
Wunsch nach nationaler Einheitlichkeit mit der Tatsache des Mehrvölkercharakters
des Gemeinwesens miteinander vereinbart werden.
Die von Bukarest ab den frühen zwanziger Jahren
bevorzugte Integration der Vielfältigkeiten durch zentralistische
Vereinheitlichung war zunächst auch innerrumänisch umstritten. Aus
Siebenbürgen als verhältnismäßig entwickeltem, von der Regierungsmacht
jedoch mit unlauteren Mitteln als Provinz behandeltem Landesteil führte
im ersten Jahrzehnt der Zwischenkriegszeit ein rumänischer Regionalismus
gegen die altrumänische Normierungspolitik das Wort der Opposition, er
aktivierte sich jedoch nur in der erstgenannten Dimension des Konflikts.
Die andere, also diejenige der Eingliederung der ethnisch-kulturellen
Andersartigkeiten, nahm er zwar auch wahr, er verhielt sich ihr gegenüber
aber im wesentlichen wie sein politischer Gegner im Staatszentrum. Somit
fiel bereits damals eine negative Entscheidung in bezug auf die Frage, ob
das Minderheitenproblem Rumäniens aus der Erwartungshaltung der nichtrumänischen
Betroffenen in angemessenem Maße herausgelöst und zu einem der
kardinalen Prüfelemente der inneren Integrationsfähigkeit des
politischen Systems verallgemeinert werden könnte. Anders ausgedrückt:
Indem sich der siebenbürgisch-rumänische Regionalismus vor einer
konzeptionellen Solidarisierung mit den ebenfalls ortsideologisch
ausgerichteten deutschen und ungarischen Standpunkten hütete, grenzte er
letztere als den eigenen trotz gemeinsamen Regionsbezugs fremde Anliegen
ein, mit denen sich die Mehrheitspolitik anders als in staatsnationaler
Weise nicht zu befassen habe. Mithin bot sich das System selbst dazu an,
von den Minderheiten immer auch mit seinem speziellen Einfluß auf Zustand
und Entfaltung ihrer ethnisch-kulturellen Besonderheiten wahrgenommen zu
werden.
Der staatsnationale Konsens innerhalb der rumänischen
Parteienlandschaft kam in der bürgerlichen Epoche unter parlamentarischen
Verhältnissen zustande, deren angeborene Labilität in den dreißiger
Jahren durch die Hinwendung zum Autoritarismus weiter anstieg. Der Primat
des territorial immer weniger differenzierten Großrumänischen wirkte
einer Systemerneuerung entgegen, weil er seine Träger daran hinderte,
eigene regionspolitische Abwehrkräfte gegenüber der unitaristischen
Radikalisierung aufzubieten. So erklärt sich, daß in der politischen
Geschichte Rumäniens von 1918 bis 1989 dezentrale, territorial
machtentflechtende Organisierungsmodelle stetig an Bedeutung verloren, und
daß damit eine gleichfalls kontinuierliche Systemverhärtung einherging.
Dieser zweibahnige Prozeß begann gleichsam von unten, nämlich als im
Mehrparteiensystem der konstitutionellen Monarchie die siebenbürgisch-rumänischen
Nationalen den Zentralismus der Bukarester Regierung eine Zeitlang wegen
seiner unzureichenden Rechtsstaatlichkeit und geringen
Konsolidierungseffekte bekämpften, dabei aber schließlich den Weg der
Gesamtstaatsparteien einschlugen, um ins Zentrum der Staatsmacht gelangen
zu können. Am Ziel angelangt, vertraten sie im wesentlichen selbst
staatszentralistische Prinzipien, weil sie diese schon in der Opposition
nicht an sich abgelehnt, sondern vielmehr nur die Methoden ihrer
Verwirklichung zurückgewiesen hatten. Die
regionalistisch-dezentralistische Gestaltungsoption, welche die rumänische
Elite in der ersten Hälfte der dreißiger Jahre aus der Bewältigung der
parlamentarischen Krise zurückgezogen hatte, entfaltete danach auf
staatsbildender Seite nicht einmal ansatzweise eine Reformwirkung. In der
frühen Sowjetisierung und in der kommunistischen Einparteidiktatur wurde
sie von oben zu Zwecken der Alleinherrscher manipuliert, insgesamt aber
mit allen Ideen, die dem Marxismus-Leninismus entgegenstanden, grundsätzlich
unterbunden.
Der Unitarismus wirkte also im rumänischen
Politiksystem der gesamten Untersuchungszeit desto unseliger, je enger es
mit diktatorischer Machtausübung vermengt war. Seine Inhalte und
Ausdrucksformen in der Zwischenkriegszeit und - noch deutlicher - in der
Nachkriegszeit belegen eine zweite wesentliche Antriebskraft seiner
Negativleistungen, nämlich die Grundtendenz zur Sonderförderung des
demographischen Mehrheitselements in Gesellschaft, Verwaltung, Wirtschaft
und Kultur. In der Minderheitenoptik mußten so seine Verfehlungen als
Ausflüsse politischer und zugleich nationaler Intoleranz erscheinen.
War schon das Mehrparteiengebilde der zwanziger und
dreißiger Jahre mit seinen dauerhaften Neigungen zu unkontrollierter
Machtkonzentration und geplanter Rumänisierung von einer doppelten
Toleranzschwäche befallen gewesen, so verschärfte sich der
Ausgrenzungscharakter des politischen Systems Rumäniens nach dem Zweiten
Weltkrieg bald vollkommen. Die rumänische Einheitsstaatsideologie überlebte
die bürgerliche, zuletzt der Staatsform nach autoritäre Epoche und floß
nach der kurzen monarchisch-konstitutionellen Übergangsphase in die
totalitäre Diktatur der kommunistischen Führung ein. Dessen
Haupteigenschaften waren die Staatsparteilichkeit - die ab Ende der
vierziger Jahre stufenweise Verschmelzung von kommunistischer Partei und
Staat - und der klassenkämpferische Mehrheitspatriotismus: das
fortschreitend intensivierte Wechselverhältnis zwischen
marxistisch-leninistischer und rumänischer Nationalideologie. Aus diesen
beiden Ordnungsmerkmalen entwickelte Bukarest eine Politik gegenüber
Nichtrumänen, für die ein immer größerer, zuletzt ein in der
Landesgeschichte vormals nie dagewesener Gegensatz zwischen verkündeten
und verwirklichten Rechtsgrundsätzen charakteristisch war.
Die Verzahnung von Partei- und Staatsorganen in der
kommunistischen Phase ließ in der Politikgeschichte Rumäniens im 20.
Jahrhundert ausgerechnet jenes System am längsten andauern, das den höchsten
Ausschließlichkeitsgrad besaß, folglich den Zentralismus am stärksten
zur Absicherung der politischen Alleinherrschaft einer Partei, ab den frühen
siebziger Jahren immer mehr derjenigen von Nicolae Ceauşescu und seiner
Familie, mißbrauchte. Der nationalkommunistische Totalitarismus erzeugte
von Anbeginn ein Gemisch von Unterdrückungsarten: Soziale Einebnung und
nationale Diskriminierung waren Bestandteile eines
gesamtgesellschaftlichen Homogenisierungsprogramms. Der psychische und
physische Terror richtete sich beispielsweise bei der Vergenossenschaftung
in den fünfziger Jahren immer auch gegen den sozialen Feind der
Arbeiterklasse. In der Qualität der Rechtswillkür trat jedoch ein
entscheidender Umschwung ein, sobald die Proletardiktatur Widerstände aus
dem Weg zu räumen bemüht war, die sie auch oder hauptsächlich wegen
ihres ethnischen Ursprungs für gefährlich hielt.
Diese doppelte Motivation lag der offiziellen
Nationalitätenpolitik Bukarests in der gesamten Nachkriegszeit zugrunde,
wenngleich sie gegenüber den Deutschen und den Magyaren nicht immer
gleichermaßen intensive Repressionen zeitigte. Spätestens ab der ersten
Hälfte der siebziger Jahre äußerte sich die besondere Schärfe der
Einmann- und Einparteidiktatur den Minderheiten gegenüber in der
Zielsetzung von deren Einschmelzung in die "sozialistische",
zugleich aber rumänische Nation, also in der Vorstellung von der
Integrierung der Nichtrumänen durch ihre Assimilierung in ein
"klassenloses" Gemeinwesen, das sich - mit Ausnahme des Rumänischen
- sämtlichen ethnisch-kulturellen Zuordnungsmerkmalen entledigen sollte.
Während das Nationalbewußtsein des Staatsvolkes parteiamtlich zunehmend
radikaler und insgesamt widerstandslos gesteuert wurde, sahen sich die
Deutschen und die Magyaren neben immer strengeren Maßnahmen zur
ideologischen Maßregelung, die alle Bürger Rumäniens belasteten, auch
solchen zur Einschränkung, stellenweise sogar zur gänzlichen
Unterbindung ihrer muttersprachlichen Kulturtätigkeit ausgesetzt, solchen
also, die Rumänen nicht zu erdulden hatten. Die Angehörigen der beiden
Minderheiten entzogen sich dem Assimilierungsdruck seit den siebziger
Jahren immer zahlreicher auch durch Auswanderung, insofern taten sie vorab
schon ihre Desintegration aus der für Rumänien anvisierten
"sozialistischen Nation" kund. Proteste gegen die zusätzliche
Benachteiligung der Nichtrumänen blieben, da ja jegliche organisierte
Opposition verboten war, Einzelaktionen und, was ebenso schwer wog, auf
die Reihen der Betroffenen - in erster Linie der Magyaren - beschränkt.
Denn ähnlich der Zwischenkriegszeit wurden die Probleme der Minderheiten
rumänischerseits insgesamt nicht auch auf den Staatsnationalismus zurückgeführt.
Zu einem Aufbegehren gegen die kommunistische und nationalistische
Diktatur kam es so erst in den Wochen des Umbruchs 1989/1990, nachdem
Teile der rumänischen Intelligenz gewahr geworden waren, daß das Regime,
sollte es weiter bestehen, selbst die rumänische Kultur in ihren
Grundfesten erschüttern würde.
|