Ungarisches Institut München / Müncheni Magyar Intézet

 

Zsolt K. Lengyel

Politisches System und Minderheiten in Rumänien 1918-1989

Abriß über die inneren Integrationsprobleme des 
politischen und nationalen Unitarismus am Beispiel der Deutschen und Magyaren

 

Vortrag gehalten auf der Tagung "Ein Jahrhundert Minderheiten- und Volksgruppenschutz", 
Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen / Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, 
Bonn-Bad Godesberg, 15. März 2000

 (Auszug)

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5. Schlußbetrachtung: Auswirkung und Rezeption des rumänischen Ethnozentrismus bei Mehrheit und Minderheit

Der Aufstieg des Unitarismus zum systemgeschichtlichen Grundkennzeichen Rumäniens ging unmittelbar nach der Staatsgründung 1918-1920 im Rahmen eines Doppelkonflikts vor sich. Auf der einen Ebene des Spannungsfeldes mußten unterschiedliche Wirtschaftsweisen sowie Rechts- und Sozialordnungen, auf der anderen der mehrheitspolitische Wunsch nach nationaler Einheitlichkeit mit der Tatsache des Mehrvölkercharakters des Gemeinwesens miteinander vereinbart werden.

Die von Bukarest ab den frühen zwanziger Jahren bevorzugte Integration der Vielfältigkeiten durch zentralistische Vereinheitlichung war zunächst auch innerrumänisch umstritten. Aus Siebenbürgen als verhältnismäßig entwickeltem, von der Regierungsmacht jedoch mit unlauteren Mitteln als Provinz behandeltem Landesteil führte im ersten Jahrzehnt der Zwischenkriegszeit ein rumänischer Regionalismus gegen die altrumänische Normierungspolitik das Wort der Opposition, er aktivierte sich jedoch nur in der erstgenannten Dimension des Konflikts. Die andere, also diejenige der Eingliederung der ethnisch-kulturellen Andersartigkeiten, nahm er zwar auch wahr, er verhielt sich ihr gegenüber aber im wesentlichen wie sein politischer Gegner im Staatszentrum. Somit fiel bereits damals eine negative Entscheidung in bezug auf die Frage, ob das Minderheitenproblem Rumäniens aus der Erwartungshaltung der nichtrumänischen Betroffenen in angemessenem Maße herausgelöst und zu einem der kardinalen Prüfelemente der inneren Integrationsfähigkeit des politischen Systems verallgemeinert werden könnte. Anders ausgedrückt: Indem sich der siebenbürgisch-rumänische Regionalismus vor einer konzeptionellen Solidarisierung mit den ebenfalls ortsideologisch ausgerichteten deutschen und ungarischen Standpunkten hütete, grenzte er letztere als den eigenen trotz gemeinsamen Regionsbezugs fremde Anliegen ein, mit denen sich die Mehrheitspolitik anders als in staatsnationaler Weise nicht zu befassen habe. Mithin bot sich das System selbst dazu an, von den Minderheiten immer auch mit seinem speziellen Einfluß auf Zustand und Entfaltung ihrer ethnisch-kulturellen Besonderheiten wahrgenommen zu werden.

Der staatsnationale Konsens innerhalb der rumänischen Parteienlandschaft kam in der bürgerlichen Epoche unter parlamentarischen Verhältnissen zustande, deren angeborene Labilität in den dreißiger Jahren durch die Hinwendung zum Autoritarismus weiter anstieg. Der Primat des territorial immer weniger differenzierten Großrumänischen wirkte einer Systemerneuerung entgegen, weil er seine Träger daran hinderte, eigene regionspolitische Abwehrkräfte gegenüber der unitaristischen Radikalisierung aufzubieten. So erklärt sich, daß in der politischen Geschichte Rumäniens von 1918 bis 1989 dezentrale, territorial machtentflechtende Organisierungsmodelle stetig an Bedeutung verloren, und daß damit eine gleichfalls kontinuierliche Systemverhärtung einherging. Dieser zweibahnige Prozeß begann gleichsam von unten, nämlich als im Mehrparteiensystem der konstitutionellen Monarchie die siebenbürgisch-rumänischen Nationalen den Zentralismus der Bukarester Regierung eine Zeitlang wegen seiner unzureichenden Rechtsstaatlichkeit und geringen Konsolidierungseffekte bekämpften, dabei aber schließlich den Weg der Gesamtstaatsparteien einschlugen, um ins Zentrum der Staatsmacht gelangen zu können. Am Ziel angelangt, vertraten sie im wesentlichen selbst staatszentralistische Prinzipien, weil sie diese schon in der Opposition nicht an sich abgelehnt, sondern vielmehr nur die Methoden ihrer Verwirklichung zurückgewiesen hatten. Die regionalistisch-dezentralistische Gestaltungsoption, welche die rumänische Elite in der ersten Hälfte der dreißiger Jahre aus der Bewältigung der parlamentarischen Krise zurückgezogen hatte, entfaltete danach auf staatsbildender Seite nicht einmal ansatzweise eine Reformwirkung. In der frühen Sowjetisierung und in der kommunistischen Einparteidiktatur wurde sie von oben zu Zwecken der Alleinherrscher manipuliert, insgesamt aber mit allen Ideen, die dem Marxismus-Leninismus entgegenstanden, grundsätzlich unterbunden.

Der Unitarismus wirkte also im rumänischen Politiksystem der gesamten Untersuchungszeit desto unseliger, je enger es mit diktatorischer Machtausübung vermengt war. Seine Inhalte und Ausdrucksformen in der Zwischenkriegszeit und - noch deutlicher - in der Nachkriegszeit belegen eine zweite wesentliche Antriebskraft seiner Negativleistungen, nämlich die Grundtendenz zur Sonderförderung des demographischen Mehrheitselements in Gesellschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Kultur. In der Minderheitenoptik mußten so seine Verfehlungen als Ausflüsse politischer und zugleich nationaler Intoleranz erscheinen.

War schon das Mehrparteiengebilde der zwanziger und dreißiger Jahre mit seinen dauerhaften Neigungen zu unkontrollierter Machtkonzentration und geplanter Rumänisierung von einer doppelten Toleranzschwäche befallen gewesen, so verschärfte sich der Ausgrenzungscharakter des politischen Systems Rumäniens nach dem Zweiten Weltkrieg bald vollkommen. Die rumänische Einheitsstaatsideologie überlebte die bürgerliche, zuletzt der Staatsform nach autoritäre Epoche und floß nach der kurzen monarchisch-konstitutionellen Übergangsphase in die totalitäre Diktatur der kommunistischen Führung ein. Dessen Haupteigenschaften waren die Staatsparteilichkeit - die ab Ende der vierziger Jahre stufenweise Verschmelzung von kommunistischer Partei und Staat - und der klassenkämpferische Mehrheitspatriotismus: das fortschreitend intensivierte Wechselverhältnis zwischen marxistisch-leninistischer und rumänischer Nationalideologie. Aus diesen beiden Ordnungsmerkmalen entwickelte Bukarest eine Politik gegenüber Nichtrumänen, für die ein immer größerer, zuletzt ein in der Landesgeschichte vormals nie dagewesener Gegensatz zwischen verkündeten und verwirklichten Rechtsgrundsätzen charakteristisch war.

Die Verzahnung von Partei- und Staatsorganen in der kommunistischen Phase ließ in der Politikgeschichte Rumäniens im 20. Jahrhundert ausgerechnet jenes System am längsten andauern, das den höchsten Ausschließlichkeitsgrad besaß, folglich den Zentralismus am stärksten zur Absicherung der politischen Alleinherrschaft einer Partei, ab den frühen siebziger Jahren immer mehr derjenigen von Nicolae Ceauşescu und seiner Familie, mißbrauchte. Der nationalkommunistische Totalitarismus erzeugte von Anbeginn ein Gemisch von Unterdrückungsarten: Soziale Einebnung und nationale Diskriminierung waren Bestandteile eines gesamtgesellschaftlichen Homogenisierungsprogramms. Der psychische und physische Terror richtete sich beispielsweise bei der Vergenossenschaftung in den fünfziger Jahren immer auch gegen den sozialen Feind der Arbeiterklasse. In der Qualität der Rechtswillkür trat jedoch ein entscheidender Umschwung ein, sobald die Proletardiktatur Widerstände aus dem Weg zu räumen bemüht war, die sie auch oder hauptsächlich wegen ihres ethnischen Ursprungs für gefährlich hielt.

Diese doppelte Motivation lag der offiziellen Nationalitätenpolitik Bukarests in der gesamten Nachkriegszeit zugrunde, wenngleich sie gegenüber den Deutschen und den Magyaren nicht immer gleichermaßen intensive Repressionen zeitigte. Spätestens ab der ersten Hälfte der siebziger Jahre äußerte sich die besondere Schärfe der Einmann- und Einparteidiktatur den Minderheiten gegenüber in der Zielsetzung von deren Einschmelzung in die "sozialistische", zugleich aber rumänische Nation, also in der Vorstellung von der Integrierung der Nichtrumänen durch ihre Assimilierung in ein "klassenloses" Gemeinwesen, das sich - mit Ausnahme des Rumänischen - sämtlichen ethnisch-kulturellen Zuordnungsmerkmalen entledigen sollte. Während das Nationalbewußtsein des Staatsvolkes parteiamtlich zunehmend radikaler und insgesamt widerstandslos gesteuert wurde, sahen sich die Deutschen und die Magyaren neben immer strengeren Maßnahmen zur ideologischen Maßregelung, die alle Bürger Rumäniens belasteten, auch solchen zur Einschränkung, stellenweise sogar zur gänzlichen Unterbindung ihrer muttersprachlichen Kulturtätigkeit ausgesetzt, solchen also, die Rumänen nicht zu erdulden hatten. Die Angehörigen der beiden Minderheiten entzogen sich dem Assimilierungsdruck seit den siebziger Jahren immer zahlreicher auch durch Auswanderung, insofern taten sie vorab schon ihre Desintegration aus der für Rumänien anvisierten "sozialistischen Nation" kund. Proteste gegen die zusätzliche Benachteiligung der Nichtrumänen blieben, da ja jegliche organisierte Opposition verboten war, Einzelaktionen und, was ebenso schwer wog, auf die Reihen der Betroffenen - in erster Linie der Magyaren - beschränkt. Denn ähnlich der Zwischenkriegszeit wurden die Probleme der Minderheiten rumänischerseits insgesamt nicht auch auf den Staatsnationalismus zurückgeführt. Zu einem Aufbegehren gegen die kommunistische und nationalistische Diktatur kam es so erst in den Wochen des Umbruchs 1989/1990, nachdem Teile der rumänischen Intelligenz gewahr geworden waren, daß das Regime, sollte es weiter bestehen, selbst die rumänische Kultur in ihren Grundfesten erschüttern würde.

 

Seiten zuletzt aktualisiert am: 10.1.2005

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