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Ralf Thomas Göllner
Siebenbürgen – Transilvania – Erdély
Eine multiethnische Region im europäischen Kontext
Vortrag gehalten im Rahmen der Vortragsreihe
"Rumänien - Auf dem Weg in die EU".
Berliner Rathaus. Veranstaltet vom Osteuropa-Zentrum Berlin, 21. November
2003.
Materialien
Guten Abend, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Begriff „Siebenbürgen", wie er heute im
allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird, ist nicht deckungsgleich mit
dem „historischen Siebenbürgen". In der politischen Praxis bis zum
Ersten Weltkrieg verstand man darunter das Gebiet des historischen Fürstentums
Siebenbürgen, ein Gebiet, das ungefähr 57.000 qkm umfaßte. Nicht
eingeschlossen waren das Banat, das Kreischgebiet, Sathmar und Marmarosch.
Heute wird die Bezeichnung Siebenbürgen als Oberbegriff für das
geographische Gebiet westlich und nördlich des Karpatenbogens, zwischen
der Marmarosch und der Donau bis zur Großen Ungarischen Tiefebene
verwendet. Dieses Gebiet umfaßt ungefähr 102.000 qkm und ist der
Gegenstand des heutigen Vortrags.
Das Zusammenleben verschiedenster Volksgruppen auf dem
Gebiete Siebenbürgens hat eine mehr als tausendjährige Geschichte. Seit
Beginn der Völkerwanderungen war die Ungarische Tiefebene die Einfallstraße
innerasiatischer Völker nach Europa. Die Donau erschloß als wichtiger
Verkehrsweg bereits früh diesen Raum auch für die Interessen des Westens
und machte ihn zu einer besonderen okzidental-orientalischen Übergangszone.
Nach der ungarischen Landnahme nach 894, der Ankunft der ab Mitte des 12.
Jahrhunderts ins Land gerufenen deutschen Siedler und der Ansiedlung
sogenannter Hilfsvölker entwickelte sich ein ethnisch gemischtes Gebiet
als fester Bestandteil des ungarischen Königreiches. Infolge der Verwüstungen
durch die Mongoleneinfällen im 13. Jahrhundert wurden verstärkt rumänische
Bevölkerungsgruppen in den entvölkerten Gebieten angesiedelt
beziehungsweise wanderten ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhundert als
Hirten vom Balkan kommend ein. Diese Bevölkerungsbewegungen legten die
Grundlagen für die Struktur des heutigen Siebenbürgen. Im 16.
Jahrhundert lebten auf dem Gebiet, das in etwa dem historischen Siebenbürgen
entspricht, rund 250.000 Ungarn, etwa 100.000 Rumänen und zirka 70.000
Deutsche. Infolge der verheerenden Kriege zwischen Osmanen, Habsburgern
und den Fürsten Siebenbürgens zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert veränderte
sich die Zusammensetzung der Gesamtbevölkerung zugunsten der Rumänen.
Seit dem 18. Jahrhundert stellen sie sicherlich die Mehrheit. So lebten
laut der Personenstandserhebung von 1730 in Siebenbürgen 420.000 Rumänen,
190.000 Ungarn und 110.000 Deutsche. Neben den genannten Ethnien lebten
noch Armenier, Juden, Kroaten, Ruthenen, Slowaken, Serben, Tschechen,
Zigeuner bzw. Roma und noch andere mehr im Siebenbürgen nach heutiger
Definition. Diese ethnische Mannigfaltigkeit drückte sich selbstverständlich
auch in der Existenz einer ansehnlichen Sprachenvielfalt aus und machte
Siebenbürgen zu einem europäischen Mikrokosmos. Auch der religiöse
Reichtum spiegelte sich in diesem Grenzraum zwischen östlicher und
westlicher Kirche wider. Neben den beiden großen Religionsgemeinschaften
der Griechisch-Orthodoxen und den Griechisch-Katholischen – das sind die
Unierten – gab es die Römisch-Katholische, Reformierte,
Evangelisch-Lutheraner, Israeliten und Unitarier. Diese komplexe
Gemengelage von Ethnien, Sprachen und Religionen in einem relativ kleinen
Gebiet machten Siebenbürgen zu einem kulturell sehr eigenartigen Komplex
sowohl innerhalb Ungarns als auch später innerhalb Rumäniens. Kompakte
Siedlungsgebiete der großen Ethnien bei gleichzeitigen Überschneidungen
und Kontakten, eine aus damaliger Sicht große Toleranz oder zumindest
Akzeptanz, ein häufiges Nebeneinander, manchmal aber auch ein Miteinander
der Volksgruppen, wechselseitige kulturelle Beeinflussung bei gleichzeitig
überwiegender Bewahrung der eigenen Identität, charakterisierten diese
spezifische Region ebenso wie die unterschiedlichen Zugänge zur Macht.
Die Privilegierung der Székler, eines Großteils der
Sachsen und des ungarischen Adels als die mit Sonderrechten ausgestatteten
ständischen Nationen schloß die mehrheitlich als Viehzüchter und Bauern
lebenden Rumänen aus. Gleiches galt allerdings auch für die ungarischen
Bauern und Leibeigenen, sowie für einen kleinen Teil der Sachsen. So
entwickelten diese auch erst mit Beginn des 18. Jahrhunderts – als Folge
der Union der rumänisch-orthodoxen Kirche Siebenbürgens mit Rom – die
Anfänge eines Nationalbewußtseins. Charakteristisch für das Siebenbürgen
bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts war die hartnäckige
Verteidigung des mittelalterlichen Stände- und Privilegiensystems mit
siebenbürgisch-regionalen Orientierungen. Erst mit der liberalen Bewegung
und der Revolution von 1848/49 machten die beiden ethnisch-ungarischen Stände
– der Adel und die Székler unter Einbeziehung der ungarischen Bauern
und Stadtbewohner – ihr Überleben zu einem national-ungarischen
Anliegen, wenngleich ihm noch kein rein nationalstaatliches
Konstituierungsprinzip zugrunde lag. Nach der Revolution gelang der Wiener
Zentrale ein allmählicher Abbau der ständischen Ordnung und der
Selbstverwaltung in Siebenbürgen, der mit dem österreichisch-ungarischen
Ausgleich von 1867 weitergeführt wurde. Mit der Verwaltungsreform 1876
beseitigte der ungarische Staat die letzten Reste regionaler
Selbstverwaltung und verstärkte die aufkommenden zentrifugalen Kräfte in
der siebenbürgischen Gesellschaft. Um die Jahrhundertwende setzte dann
– ganz den damals neuen, europäischen nationalstaatlich orientierten
Entwicklungslinien folgend – eine Politik der Magyarisierung ein. Sie
wurde zwar nicht mit letzter Konsequenz durchgesetzt, führte aber
trotzdem zu einer allmählichen Polarisierung in Siebenbürgen.
Am Ende des Ersten Weltkriegs brach dieser Gegensatz für
jedermann offen sichtbar aus und führte zur politischen und territorialen
Auflösung der Donaumonarchie. Ungarn als ein Nachfolgestaat der
Doppelmonarchie mußte neben anderen Gebieten auch jene Region abtreten,
die wir heute als Siebenbürgen bezeichnen. Die Grundlage für diese
territorialen Veränderungen war der Friedensvertrag von Trianon vom 4.
Juni 1920, der nachhaltig das wechselseitige Verhältnis und die
politische Psychologie beider Völker prägte:
Im politischen Bewußtsein der Ungarn wurde Trianon
nicht nur mit dem Verlust der politischen und wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit,
sondern auch mit dem Scheitern der gutnachbarlichen Politik der letzten
paar Jahre gleichgesetzt. Die ungarische Politik sah sich durch die in
Trianon geschaffene Ausgangslage mit den territorialen und demographischen
Verlusten vor allem zwei außenpolitischen Zielsetzung verpflichtet:
Erstens die Revision des Vertrags in territorialer Hinsicht, das heißt,
die Wiedererlangung zumindest jener verlorenen Gebiete, die mehrheitlich
von Ungarn besiedelt waren – ein Ziel, das bis zum Ende des Zweiten
Weltkriegs verfolgt wurde, und nicht länger. Zweitens die
Aufrechterhaltung der Beziehungen zu den ungarischen Minderheiten in den
Nachbarstaaten und das Eintreten für deren Minderheitenrechte – ein
Ziel, das mit gutem Grund auch heute noch oder, besser gesagt, wieder
verfolgt wird. Dies war von Anbeginn notwendig, da mit den neuen
Grenzziehungen ein Exodus von etwa 200.000 ungarischen Bürgern bis 1925
aus Siebenbürgen begann.
In Rumänien rief das Trianon-Syndrom die bis heute
anhaltende stetige Rechtfertigung der Legitimität und Unteilbarkeit des
territorialen Status quo hervor. Eine geistige Haltung, die sich auch in
der immer wiederkehrenden Ablehnung jeglicher Regionalisierungs- oder Föderalisierungsideen
bis zum heutigen Tag widerspiegelt.
Diese territorialen Veränderungen machten Rumänien zu
einem Nationalitätenstaat mit knapp 30 Prozent Minderheiten. So lebten
1930 in Siebenbürgen 57,8 Prozent Rumänen, 24,4 Prozent Ungarn und 9,8
Prozent Deutsche und 3,2 Prozent Juden. Diese Situation stellte die
Bukarester Regierung vor das zentrale Problem, die unterschiedlich
entwickelten Landesteile Siebenbürgen, Moldau und Walachei zu
vereinheitlichen und die sozio-ökonomischen Probleme zu lösen. Das
sollte durch mehrere Maßnahmen unternommen werden. 1. Rumänien wurde als
einheitlicher und unteilbarer rumänischer Nationalstaat definiert –
was, wie bereits dargelegt, den tatsächlichen Bevölkerungsverhältnissen
widersprach. 2. Der rumänische Staat anerkannte nur Individualrechte und
keine Kollektivrechte und stieß vor allem die Deutschen, Juden und Ungarn
vor den Kopf. 3. Die orthodoxe Kirche erhielt eine verfassungsmäßige
Sonderstellung eingeräumt, wodurch die kulturelle Orientierung der
Staatspolitik offensichtlich wurde. Es wurden die Weichen gestellt für
die Zerstörung der gewachsenen multikulturellen, multiethnischen und
multireligiösen Strukturen dieser besonderen Region in Europa. 4. Durch
die einschneidende Agrarreform der Jahre 1921 bis 1924 sollte eine
Vereinheitlichung der Landesteile erfolgen, zerstörte jedoch weitgehend
die wirtschaftlichen Strukturen der nationalen Minderheiten in Siebenbürgen.
Sie wurde nämlich in den einzelnen Landesteilen unterschiedlich und
einseitig zugunsten von Rumänen durchgeführt. Dies entfremdete die
Minderheiten von Anfang an dem Staat gegenüber genauso, wie die
konsequente Nichterfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem
Minderheitenschutzvertrag Rumäniens mit den westlichen Siegermächten
ergeben hatten.
Die beginnende Ansiedlung von Angehörigen der rumänischen
Nationalität aus dem Altreich, eine repressive Kirchen- und Schulpolitik,
eine allgemeine Rumänisierungspolitik und territorial-administrative
Neuordnungen mit dem Ziel der Schaffung eindeutig ethnisch-rumänischer
Mehrheitsverhältnisse charakterisierte die Zwischenkriegszeit und führte
zu einer innenpolitischen Radikalisierung. Die wiederum führte zu einer
zunehmenden Orientierung der Siebenbürger Magyaren am revisionistischen
Ungarn sowie der Rezeption des Nationalsozialismus bei vielen Deutschen.
Bei den Rumänen hingegen fand die Eiserne Garde ab den dreißiger Jahren
viele Anhänger. Die jüdische Bevölkerung, die in Rumänien bis 1919
keine Staatsbürgerschaft besaß und erst auf Druck der Entente erhielt,
wurde zunehmend aus Wirtschaft und Gesellschaft verdrängt, was den
gewachsenen Strukturen zusätzlichen Schaden zufügte. Als Spielball der
außenpolitischen Interessen des Deutschen Reiches und Italiens sah sich
die Bevölkerung Siebenbürgens im Jahr 1940 mit einer weiteren
territorialen Neuordnung konfrontiert. Die durch den Zweiten Wiener
Schiedsspruch vorangetriebene und sanktionierte Teilung Siebenbürgens in
einen nördlichen, das Széklerland einschließenden Teil, der Ungarn
zugesprochen wurde und einen südlichen Teil, der bei Rumänien verblieb,
radikalisierte die Bevölkerung und verstärkte die bestehenden
zentrifugalen gesellschaftlichen Kräfte. 1944 wurde die jüdische Bevölkerung
Nordsiebenbürgens, die sich überwiegend als Angehörige der ungarischen
Nation definierten und ungarischer Muttersprache waren, in
Vernichtungslager deportiert und ermordet. Nach dem Wechsel Rumäniens von
der deutschen auf die sowjetische Kriegsseite setzte eine Fluchtbewegung
ein, die auch viele Ungarn, aber noch mehr Deutsche in den Westen fliehen
ließ. Massaker der rumänischen und ungarischen Armee an der jeweils
andersnationalen Zivilbevölkerung zerstörten nachhaltig die Beziehungen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die im Zweiten Wiener
Schiedsspruch vorgenommenen Grenzveränderung wieder rückgängig gemacht
und die beiden Länder Ungarn und Rumänien als sowjetische
Satellitenstaaten konstituiert. Während die Ungarn, deren Mutterstaat dem
eigenen politischen Lager angehörte, und „nur" dem Terror und
nicht den Verschleppungsaktionen in die Sowjetunion ausgesetzt war, wurden
sehr viele arbeitsfähige Deutsche zur Zwangsarbeit deportiert und bis
1950 kollektiv entrechtet. Die kommunistisch-ideologisch motivierte
Verfolgung von Kirche und Religion brachte für alle Minderheiten aber
auch für die rumänische Mehrheit einschneidende Veränderungen und traf
besonders stark die unierten Siebenbürger Rumänen und Armenier, während
die dem rumänischen Staat willfährige orthodoxe Kirche – nach wenigen
Jahren der Verfolgung – noch gestärkt wurde. Diese Maßnahmen verdrängten
die religiöse, konfessionelle und auch kulturelle Vielfalt Siebenbürgens
und schädigten die über Jahrhunderte gewachsenen Strukturen nachhaltig.
Zugleich wurden die Voraussetzungen für die heute zu beobachtende
forcierte Orthodoxisierung Siebenbürgens geschaffen.
Spätestens Anfang der siebziger Jahre unter Ceauşescu
erfuhr der kommunistische Kurs Rumäniens eine nationalistische Wendung,
die sich in besonderer Weise repressiv auf alle Minderheiten auswirkte:
Zunehmende Assimilierungsmaßnahmen, das Ziel der Homogenisierung der
Gesellschaft unter primär rumänischen und erst sekundär kommunistischen
Vorzeichen, Akkulturation, eine national-rumänische
Geschichtsinterpretation sowie eine sozioökonomische Vereinheitlichung
durch Industrialisierungs-, Migrations- und Beschäftigungspolitik waren
die markantesten Kennzeichen dieser Entwicklung. Im Zuge dieser
Bestrebungen wurde die lokale Siedlungsstruktur und Zusammensetzung der
Bevölkerung Siebenbürgens durch den massiven und gesteuerten Zuzug von
Rumänen aus der Moldau und Walachei nachhaltig zerstört. Davon besonders
betroffen war aufgrund ihrer Anzahl und Siedlungsstruktur die ungarische
Minderheit, aber auch die deutsche Minderheit mußte sich in die
nationalrumänische Entwicklung einfügen. Selbst die gewachsenen siebenbürgisch-rumänischen
Strukturen wurden durch diese Art der Siedlungspolitik schwer beeinträchtigt.
Neben dem forcierten Zuzug aus dem Altreich wurde eine Minderheitenpolitik
betrieben, die als Bevölkerungs-Verkaufspolitik bezeichnet werden kann.
Den noch verbliebenen Deutschen und Juden wurden vom rumänischen Staat
nur gegen Finanzleistungen durch die entsprechenden Staaten die Ausreise
genehmigt. Ceauşescu sagte sogar, Juden, Deutsche und Öl seien die
besten Exportgüter Rumäniens. Die Rahmenbedingungen zur politischen und
kulturellen Assimilierung der Minderheiten wurden verstärkt und führten
vor allem bei den Deutschen ab Mitte der siebziger Jahre zu zunehmenden
Auswanderungsbestrebungen. Diese gipfelten mit den durchlässig gewordenen
Grenzen nach der Wende 1989/1990 in einem beinahe vollständigen Rückzug
der Deutschen aus Siebenbürgen. Von ehemals gut 745.000 Deutschen im Jahr
1930 sind nach der letzten Volkszählung aus dem Jahr 2002 noch rund
53.000 Deutsche in Siebenbürgen. Einen noch größeren Bevölkerungsverlust
mußte die jüdische Bevölkerung hinnehmen. Von einst knapp 179.000 im
Jahr 1930 leben heute nur noch etwa 1.800 Juden in Siebenbürgen. Dieser
Entwicklung stand eine überproportionale Zunahme des rumänischen
Elements gegenüber: Während die Volkszählung von 1930 etwa 3,2
Millionen Rumänen ausweist, sind es im Jahr 2002 bereits knapp 5,4
Millionen, die sich als ethnische Rumänen bezeichnen. Diese Zahlen
beziehen sich alle auf die angegebene Nationalität.
Einen noch größeren Schaden an der Vielfalt und dem
Zusammenleben der unterschiedlichen Ethnien als diese
Auswanderungsbewegungen und die massive Binnenmigration rumänischer Bevölkerungsteile
richtete die nationalistische Politik in den Köpfen der Menschen an. Die
kontinuierliche und omnipräsente Indoktrination mit einem teilweise recht
bizarren nationalistisch-rumänisch umgedeuteten Geschichtsbild verbreitet
durch Schulen, Bücher, Zeitungen und Medien und die ständigen
Wiederholungen eines historisch gerechtfertigten Anspruchs auf Siebenbürgen
als ur-rumänischem Gebiet erhöhte noch mehr die Spannungen innerhalb der
siebenbürgischen Gesellschaft. Dabei verlief schon während der Ära Ceauşescu
die Trennlinie hauptsächlich zwischen den Rumänen und den anderen Bevölkerungsgruppen,
beschränkten sich aber nicht nur auf sie. Auch zwischen einem Teil der
alteingesessenen siebenbürgischen Rumänen und den Neuansiedlern kam es
aufgrund großer kultureller Unterschiede zu Spannungen, die nicht unähnlich
jenen zwischen Ungarn und den neu eingewanderten Rumänen waren. Diese
gesellschaftliche Polarisierung war bereits an jenen Hot Spots erkennbar,
die auch heute noch wirksam sind.
Mit der Wende von 1989/1990 und dem Gefühl, den Sturz
Ceauşescus solidarisch erreicht zu haben, schien zunächst die Überbrückung
der ethnischen Gegensätze und die Etablierung einer demokratischen,
liberalen und aufgeklärten Gesellschaft in Siebenbürgen möglich zu
sein. Siebenbürgen hätte, zumindest wenn man die ersten Monaten des
Jahres 1990 betrachtet, wieder ein europäischer Mikrokosmos
unterschiedlicher Völker, Nationen und Religionen werden können, also
eine Art östliche Schweiz, in der gegenseitige Achtung und Toleranz
strukturelle und konstituierende Merkmale der Gesellschaft sind. Die
gemeinsamen Erfahrungen und Leiden im Nationalkommunismus hätten zu dem
Kitt werden können, der die post-Ceauşescu-Gesellschaft auf dem Weg nach
Europa zusammenhält.
Die anfängliche Euphorie wich jedoch schnell der Ernüchterung,
als auf rumänischer Seite ein nie kritisch hinterfragter Nationalismus,
nun losgelöst von kommunistischen und blockspezifischen Fesseln, seine
gesamtgesellschaftliche Wirkung bald voll entfalten konnte. Die Gründung
nationalistischer Parteien und Vereinigungen, wie der Vatra Românească
(Rumänische Heimstatt), der Partidul România Mare (Großrumänien
Partei) oder der Partidul Unităţii Naţionale din România (Partei der
Rumänischen Nationalen Einheit) sowie deren direkte oder auch indirekte
Einbeziehung in die aktive Staatspolitik machten alle Hoffnungen auf ein
Miteinander zunichte. Die von diesen Parteien vertretenen Auffassungen
sind extremistisch-national, rassistisch, antidemokratisch, antiwestlich
und minderheitenfeindlich. Sie stellen auch heute eine unübersehbare
Gefahr für den Entwicklungs- und Integrationsprozeß Rumäniens dar,
zumal ihre Forderungen bei den rumänischen Regierungen immer wieder
Beachtung gefunden haben – und das nicht nur in den Jahren der offenen
Koalition 1994/1995. Auch das außerordentlich gute Abschneiden der Großrumänien-Partei
und das ihres Kandidaten Tudor bei den Parlamentswahlen bzw. den Präsidentschaftswahlen
im Herbst 2000 verdeutlichen die gesellschaftliche Fragilität Siebenbürgens
und vor allem auch Rumäniens. Eine Entwicklung, die anscheinend auch die
Europäische Union endlich erkannt hat, wenn sie feststellt, daß
„gewisse Einschränkungen der freien Meinungsäußerung Anlaß zur Sorge
geben." Hingegen können nationalistische Politiker oft ungestraft
ihre extremistischen Ansichten äußern, die sich gegen Ungarn, aber vor
allem gegen die Roma richten. Insbesondere die letztgenannte Bevölkerungsgruppe,
die in Siebenbürgen offiziell knapp 250.000 Personen – wahrscheinlich
aber um ein Vielfaches mehr – umfaßt, hat unter mannigfacher
Diskriminierung zu leiden. Auf diesen Umstand weisen auch die Berichte der
Europäischen Kommission regelmäßig und ausführlich hin und mahnen
deutliche Verbesserungen an.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Streitpunkte, die
die siebenbürgische Gesellschaft in der sozio-politischen Sphäre
spalten. Sie sind jedoch nicht durchgängig für alle Minderheiten gültig,
auch wenn es Überschneidungen gibt. Die größten Differenzen mit der
ungarischen Minderheit und deren politischer Vertretung, dem
Demokratischen Verband der Ungarn Rumäniens, der seit 1990 kontinuierlich
mit knapp 7 Prozent der Stimmen im Abgeordnetenhaus und dem Senat
vertreten ist, gruppieren sich bis heute im wesentlichen um folgende
Punkte: Gebrauch der Muttersprache in der Öffentlichkeit, in der
Verwaltung und vor Gericht, sowie Schul- und Universitätsausbildung in
der Muttersprache, Lokalautonomie, Entschädigung bzw. Rückgabe des
verstaatlichten privaten und kirchlichen Besitzes oder allgemeine
kulturelle Fragen. In diesem Zusammenhang kann ich aus zeitlichen Gründen
nur auf einige wenige Beispiele eingehen. Vor allem die Wiedereinrichtung
oder reale Belebung ungarischer Studiengänge an der etwa 130 Jahre alten
ungarischen Bolyai-Universität in Klausenburg wird immer wieder verzögert
und führt zu einer chronischen Unterrepräsentation ethnischer Ungarn an
Rumäniens Hochschulen.
Auch der öffentliche Gebrauch der Muttersprache und
muttersprachlicher Symbole wird, obwohl seit Mai 2001 gesetzlich geregelt,
in der Praxis immer wieder umgangen oder boykottiert. So dürfen
beispielsweise in einer Gemeinde, in der mehr als 20 Prozent einer
Minderheit leben, alle offiziellen Tafel, Anschläge, Straßennamen usw.
auch in der Sprache der entsprechenden Minderheit angebracht werden. In
einigen Kreisen Siebenbürgens (so in den Kreisen Alba, Arad, Cluj,
Maramureş, Satu Mare) jedoch wird das Gesetz durch lokale Behörden
einfach ignoriert. Die Kreispräfekten, die eigentlich für die Umsetzung
nationaler Gesetze sorgen sollen, weigern sich gegen die lokalen Vertreter
vorzugehen. Deren exponiertester Vertreter ist der Klausenburger Bürgermeister
Funar, der sogar Parkbänke und Mülltonnen in der rumänischen
Nationalfarben streichen ließ, nur um den rumänischen Anspruch auf das
geistige Zentrum der Siebenbürger Ungarn zu unterstreichen und den
Eindruck zu erwecken, es sei eine ur-rumänische Stadt. Auch in der
Verwaltung wird der Gebrauch der Minderheitensprache oftmals verhindert,
obwohl das genannte Gesetz vorsieht, daß Amtsgeschäfte auch in der
Minderheitensprache erfolgen können, wenn ein Drittel der Abgeordneten,
also Kreis-, Gemeinde- oder Stadträte einer Minderheit angehören. So kam
es beispielsweise in Sankt Georgen (Sepsiszentgyörgy, Sfântu Gheorghe),
einer zu 75 Prozent ungarischen Stadt, zu der skurrilen Situation, daß
die drei rumänischen Vertreter im Stadtrat sich weigerten, die seit
Jahren vorhandenen Kopfhörer für die Simultanübersetzung aus dem
Ungarischen zu benutzen und in der Folge alle Anträge ablehnten und sich
vollständig der Amtsgeschäfte enthielten. Dieser fast schon amüsante
Zustand dauerte zwei Jahre. In einem anderen Kreis, nämlich in Mureş,
wurden die ungarischen Vertreter zu einer Art Selbstzensur gezwungen,
nachdem die Vertreter der nationalistischen Parteien die Sitzungen der
Kreisversammlung boykottierten, als die ungarischen Vertreter Ungarisch
sprechen wollten. Dieser Zustand dauerte so lange an, bis die gemäßigten
rumänischen Vertreter die Ungarn überredet hatten, auf die rechtmäßige
Verwendung ihrer Muttersprache zu verzichten, um die Verwaltungsgeschäfte
wieder aufnehmen zu können. Hier soll nur der Vollständigkeit halber
angemerkt werden, daß in Mureş heute knapp 230.000 Ungarn und knapp
310.000 Rumänen leben. Anhand dieser geschilderten Fälle können Sie
sehen, daß die Kommission der EU sich auch in ihren neuesten Berichten über
die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt irrt, wenn sie
feststellt, daß die Rechtsvorschriften zum Gebrauch der Muttersprache
relativ reibungslos umgesetzt wurden.
Ich habe in diesem Zusammenhang nur von den
Schwierigkeiten der Ungarn Siebenbürgens gesprochen, weil meistens diese
Volksgruppe den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil an der lokalen Bevölkerung
in einigen Teilen Siebenbürgens aufbringt. In insgesamt 1.624 Orten Rumäniens
kann die 20-Prozent-Regel angewendet werden. In 1.379 Orten haben Ungarn
noch den erforderlichen Anteil. Ändert sich jedoch die Politik Rumäniens
nicht, so besteht die Gefahr, daß nach dem nahezu völligen Verschwinden
der Siebenbürger Sachsen, es gibt noch etwa 10.000, und der jüdischen
Bevölkerung auch die anderen Minderheiten deutlich abnehmen bzw. ganz
verschwinden. Dieser Prozeß läßt sich auch bei der ungarischen
Minderheit feststellen. Sie ist in den letzten zehn Jahren um etwa 190.000
Personen zurückgegangen. Einer der Hauptgründe für diesen Rückgang ist
die Auswanderung, da die diese Minderheiten nicht nur allgemeinen ökonomischen
und politischen Widrigkeiten ausgesetzt ist, sondern auch in kultureller
Hinsicht Einschränkungen unterliegt.
Diese Entwicklung versucht nicht nur die politische
Vertretung der Ungarn in Rumänien zu lösen, sondern auch der ungarische
Staat durch das sogenannte Statusgesetz oder besser gesagt Begünstigungsgesetz.
Ursprünglich während der Orbán-Regierung im Juni 2001 verabschiedet,
wurde es zwischenzeitlich überarbeitet, nachdem insbesondere Rumänien
und die Slowakei massiv protestierten. Auch die EU äußerte Bedenken
hinsichtlich des Diskriminierungsverbots. Das Gesetz sieht vor, daß
diejenigen in den Nachbarstaaten, ausgenommen Österreich, die sich als
Ungarn deklarieren, gewisse Vergünstigungen in Ungarn erhalten. Die
Selbsterklärung sollte ursprünglich mit einem sogenannten
Ungarn-Ausweis, ausgestellt vom Demokratischen Verband der Ungarn Rumäniens,
erfolgen. Mit diesem Ausweis können die Ausweisinhaber in Ungarn vergünstigt
öffentliche Verkehrsmittel benutzen, erhalten Zugang zu ungarischen
Bildungseinrichtungen und begrenzte Arbeitsgenehmigungen sowie
Sozialleistungen wie kostenlose medizinische Versorgung und Renten.
Finanzielle Leistungen sollten aber auch Organisationen erhalten, die
ungarische Kultur im Ausland repräsentieren. Gerade dieser
ex-territoriale Anspruch störte Rumänien und die Slowakei, und sie
warfen Ungarn eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten vor.
Pikanterweise haben aber beide Staaten ebenfalls
Statusgesetze für ihre Konnationalen, die im Falle der Slowakei 1997 und
Rumäniens 1998 verabschiedet wurden. So erhielten beispielsweise über
300.000– manche sprechen von bis zu 500.000 – Rumänen aus Moldawien
auch einen rumänischen Paß – obwohl offiziell Rumänien und Moldawien
eine doppelte Staatsangehörigkeit ablehnen. Rumänien nimmt auch auf die
kulturelle Entwicklung Moldawiens teilweise deutlichen Einfluß, da viele
moldawische Schulbücher in Rumänien gedruckt werden. In ihnen finden
sich dann Sätze wie: Meine Eltern sind Rumänen, ich lebe in Rumänien."
Moldawien wehrt sich gegenwärtig mit einer Bitte um Hilfe vor dem
Europarat und wirft Rumänien vor, die Unterzeichnung eines weitreichenden
bilateralen Abkommens zu verweigern, weil es einen Passus enthält, der
die bestehenden Grenzen zwischen beiden Staaten bekräftigt. Rumänien
hingegen verweist darauf, daß Rumänien als erster Staat Moldawien
anerkannt hat und ein weiterer Vertrag nicht nötig sei. Die übrigens
selbe Argumentation von ungarischer Seite lehnte Rumänien seinerseits ab,
als ab 1991 über den rumänisch-ungarischen Grundlagenvertrag verhandelt
wurde.
Inzwischen haben sich die Regierungen Ungarns und Rumäniens
über das Statusgesetz geeinigt, nachdem Ungarn das Gesetz deutlich
abgeschwächt hat. Am 23. September diesen Jahres wurde eine entsprechende
bilaterale Vereinbarung zwischen Ungarn und Rumänien unterzeichnet. Jetzt
werden die Ausweise von der ungarischen Botschaft und den konsularischen
Vertretungen oder direkt in Ungarn ausgestellt, der erleichterte Zugang
zum ungarischen Arbeitsmarkt gilt auch für Nicht-Ungarn. Auch für den
Bildungsbereich machte Ungarn Konzessionen und nun können auch rumänische
Muttersprachler ungarische Finanzhilfen in Ungarn erhalten, wenn sie
ungarisch lernen oder lehren. Die Finanzmittel sollen über die
Schul-Stiftung in Rumänien ausgezahlt werden. Diese Maßnahmen könnten
helfen, die dauerhafte Abwanderung von Ungarn aus Siebenbürgen zu stoppen
und die ethnisch-kulturelle Vielfalt zu erhalten. Dies würde nicht
zuletzt auch dem rumänischen Staat zugute kommen.
Das Problem der Restitution des in kommunistischer Zeit
enteigneten Besitzes ist ein weiteres Hemmnis auf dem Weg des
interethnischen Ausgleichs in Siebenbürgen. Insbesondere die langen
Verhandlungen um eine Regelung dieser Frage sorgten für Irritationen.
Nachdem die Rückgabe privaten Eigentums geregelt werden konnte, war die Rückgabe
des konfiszierten Eigentums der Kirchen und Gemeinschaften der
Hauptstreitpunkt. Im Juni 2002 wurde dann schließlich die Restitution des
kirchlichen Besitzes beschlossen, das Eigentum von minderheitlichen
Kollektiven wurde jedoch darin nicht berücksichtigt. Insgesamt verläuft
dieser Restitutionsprozeß äußerst langsam, wird häufig erbittert bekämpft
bzw. ist überhaupt nicht möglich. Während die deutsche evangelische
Kirche bereits einige Restitutionserfolge, insbesondere in Kronstadt,
erzielen konnte, kämpfen die ungarischen Kirchen um ihre Ansprüche –
von 2.140 Objekte wurden erst 62 zurückgegeben.
Unabhängig von der Frage der Eigentumsverhältnisse
ist die Glaubensfrage in Siebenbürgen mittlerweile auch zu einem
kulturellen Problem geworden. Seit einigen Jahren besteht ein unübersehbarer
Trend der äußeren Orthodoxisierung Siebenbürgens. Manifest wird diese
Entwicklung in einer Art rumänischer Landnahme mit dem Kirchturm. In
vielen gemischt-ethnischen Orten und Städten Siebenbürgens werden
orthodoxe Kirchen an zentralen Plätzen gebaut und oft genug verdecken sie
die Kirchen der anderen Konfessionen. Zugleich werden die katholischen,
evangelischen oder reformierten Kirchen dem Verfall preisgegeben und das
kulturelle Gesicht Siebenbürgens langsam aber sicher verändert. Durch
diese Landnahme wird das Erscheinungsbild der siebenbürgischen Orte allmählich
rumänisiert und die historische Bedeutung der anderen Völker verdrängt.
Der weitaus kritischste Punkt für Siebenbürgen, aber
auch für die zukünftige Entwicklung Rumäniens – und in meinen Augen
auch ein eminent wichtiger Maßstab für die Europafähigkeit,
Integrationsfähigkeit und vor allem Kooperationsfähigkeit – liegt in
der Frage der territorialen Ordnung im weitesten Sinne und umfaßt auch
die Frage der lokalen Autonomie vor allem in jenen Verwaltungseinheiten
bzw. Kleinräumen, in denen eine landesweite Minderheit die regionale
Mehrheit stellt. Den Begriff des Kleinraumes verwende ich hier, um die
Frage von der rein administrativen Ebene abzuheben, da diese gewisse
manipulierbare Charakteristika aufweist.
Rumänien begreift sich nach wie vor als
zentralistischer Nationalstaat, und so ist ihm jede Form der
Regionalisierung oder Föderalisierung suspekt. Jegliche Form der
Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf mittlere oder untere oder gar
lokale Ebenen werden aus einem zentralistischen Leitprinzip heraus stets
abgelehnt. Zwar besteht Rumänien aus 41 Kreisen und ist seit 1999 in acht
Großregionen auf Basis dieser Kreise eingeteilt – so ist auch Siebenbürgen
in die drei Großregionen West, Nordwest und Zentrum organisiert. Dies
bedeutet jedoch keine Dezentralisierung von Entscheidungsstrukturen oder
gar Föderalisierung, wie es oftmals vermutet und manchmal auch von der
rumänischen Zentrale suggeriert wird. Vielmehr kooperieren die Kreise
aufgrund einer institutionellen Partnerschaft ohne einen Rechtsstatus und
sind keine administrativ-territoriale Einheiten mit
Entscheidungskompetenz. Die Großregionen und auch die Kreise sind
lediglich Außenstellen der Bukarester Zentrale und tragen nur deren
Anforderungen Rechnung und nicht den lokalen Gegebenheiten. Dies wurde
zuletzt in der FAZ vom 17. November von einem rumänischen Autor
kritisiert.
Eine wesentliche Forderung vor allem der Ungarn besteht
in der Regionalisierung des Landes und der Gewährung von Kollektivrechten
in Verbindung mit einer lokalen Autonomie. Unter solchen Rahmenbedingungen
könnten die kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und minoritären
Anforderungen besser beachtet werden, als in einem zentralstaatlich
organisierten Gefüge. Nur so ist ein Interessenausgleich möglich, da
wechselseitige Kontakte den Interessenausgleich aktiv fördern, wenn sie
in ein kleinräumiges Entscheidungsumfeld eingebettet sind. Rumänien
lehnt jedoch kategorisch jede Form von kollektiven Rechten oder der
lokalen Selbstverwaltung ab, da es die territoriale Integrität des
Staates gefährdet glaubt. Zwar unterzeichnete und ratifizierte Rumänien
die Europäische Charta der Selbstverwaltung ETS 122, schloß aber mit
Hinweis auf die nationale Gesetzgebung die „vollen und ausschließlichen
Befugnisse der Lokalbehörden und das Verbot der Unterminierung und
Einschränkung dieser Befugnisse durch zentrale oder andere Autoritäten"
– so wie sie Artikel 4 der Charta vorsieht – aus. Dadurch wird die
lokale politische und kulturelle Entfaltung der Minderheiten massiv
eingeschränkt und den zentralstaatlichen Steuerungsmöglichkeiten Vorrang
eingeräumt. Dies läuft einer Regionalisierung des Landes und einer
vertikalen Gewaltenteilung deutlich zuwider.
Diese Idee einer Regionalisierung zum Wohle und Erhalt
der noch verbliebenen ethnischen und kulturellen Vielfalt findet aber
nicht nur bei Minderheitenvertretern Anklang. Auch einige rumänische
Intellektuelle in Siebenbürgen sprechen sich für eine Regionalisierung
aus, die durchaus im europäischen Trend und im Sinne eines Europa der
Regionen wäre. Das zehn Punkte umfassende „Memorandum an das Parlament
für den Regionalaufbau Rumäniens", unterschrieben von zahlreichen
ethnischen Rumänen, fordert eine Regionalisierung im Einklang mit der
europäischen Debatte über die Zukunft des Vereinigten Europas. Im achten
Punkt stellen die Autoren und das Umfeld der Zeitschrift Provincia
fest: „Die Aufnahme der Regionalidentitäten auf bürgerlichen
Grundlagen trägt in den multiethnischen Regionen, wie Banat, Siebenbürgen
oder Dobrogea, zur Bildung einer transethnischen Identität bei, durch
welche sowohl extremist-nationalistischen Nostalgien, Ängste oder Verschärfungen
als auch der verhüllte Nationalismus – der oft eine bürgerliche und
demokratische Phraseologie verwendet – überschritten werden können."
Gerade in einem zusammenwachsenden Europa – und Rumänien
möchte ja daran teilnehmen – ist die Bewahrung der regionalen Vielfalt
von großer Bedeutung. Für das ethnisch, kulturell und religiös noch
vielfältige Siebenbürgen liegt die letzte Chance darin, seine
eigentliche Identität als Heimat vieler Ethnien bewahren und entwickeln
zu können. Ich bin mir sicher, daß das, was in Siebenbürgen nicht
umgesetzt werden kann, auch auf einer größeren europäischen Ebene keine
Chance hat. Wenn selbst in einem derart überschaubaren Raum Nationalismen
und Egoismen über die praktische Vernunft, das aufgeklärte Demokratie-
und Menschenrechtsverständnis und die civil society siegen, ist
ein Europa, das die lokalen und regionalen Identitäten und Eigenarten
achtet und fördert, kaum zu verwirklichen. Das gilt aber auch für die
rumänische Identität in einem gesamteuropäischen Rahmen. Aus diesem
Grunde sollte sich gerade Rumänien als Vorreiter einer Regionalisierung,
Föderalisierung und einer kooperativen Nationalitätenpolitik begreifen,
um nicht in einem späteren Gesamteuropa mit Hilfe der eigenen Argumente
von heute zentral verwaltet zu werden und so die eigenen Charakteristika
und Entfaltungsmöglichkeiten zu verlieren.
Materialien
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