Ungarisches Institut München / Müncheni Magyar Intézet

 

Ralf Thomas Göllner

Siebenbürgen – Transilvania – Erdély

Eine multiethnische Region im europäischen Kontext

Vortrag gehalten im Rahmen der Vortragsreihe "Rumänien - Auf dem Weg in die EU".
Berliner Rathaus. Veranstaltet vom Osteuropa-Zentrum Berlin, 21. November 2003.

Materialien

 

Guten Abend, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Begriff „Siebenbürgen", wie er heute im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird, ist nicht deckungsgleich mit dem „historischen Siebenbürgen". In der politischen Praxis bis zum Ersten Weltkrieg verstand man darunter das Gebiet des historischen Fürstentums Siebenbürgen, ein Gebiet, das ungefähr 57.000 qkm umfaßte. Nicht eingeschlossen waren das Banat, das Kreischgebiet, Sathmar und Marmarosch. Heute wird die Bezeichnung Siebenbürgen als Oberbegriff für das geographische Gebiet westlich und nördlich des Karpatenbogens, zwischen der Marmarosch und der Donau bis zur Großen Ungarischen Tiefebene verwendet. Dieses Gebiet umfaßt ungefähr 102.000 qkm und ist der Gegenstand des heutigen Vortrags.

Das Zusammenleben verschiedenster Volksgruppen auf dem Gebiete Siebenbürgens hat eine mehr als tausendjährige Geschichte. Seit Beginn der Völkerwanderungen war die Ungarische Tiefebene die Einfallstraße innerasiatischer Völker nach Europa. Die Donau erschloß als wichtiger Verkehrsweg bereits früh diesen Raum auch für die Interessen des Westens und machte ihn zu einer besonderen okzidental-orientalischen Übergangszone. Nach der ungarischen Landnahme nach 894, der Ankunft der ab Mitte des 12. Jahrhunderts ins Land gerufenen deutschen Siedler und der Ansiedlung sogenannter Hilfsvölker entwickelte sich ein ethnisch gemischtes Gebiet als fester Bestandteil des ungarischen Königreiches. Infolge der Verwüstungen durch die Mongoleneinfällen im 13. Jahrhundert wurden verstärkt rumänische Bevölkerungsgruppen in den entvölkerten Gebieten angesiedelt beziehungsweise wanderten ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhundert als Hirten vom Balkan kommend ein. Diese Bevölkerungsbewegungen legten die Grundlagen für die Struktur des heutigen Siebenbürgen. Im 16. Jahrhundert lebten auf dem Gebiet, das in etwa dem historischen Siebenbürgen entspricht, rund 250.000 Ungarn, etwa 100.000 Rumänen und zirka 70.000 Deutsche. Infolge der verheerenden Kriege zwischen Osmanen, Habsburgern und den Fürsten Siebenbürgens zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert veränderte sich die Zusammensetzung der Gesamtbevölkerung zugunsten der Rumänen. Seit dem 18. Jahrhundert stellen sie sicherlich die Mehrheit. So lebten laut der Personenstandserhebung von 1730 in Siebenbürgen 420.000 Rumänen, 190.000 Ungarn und 110.000 Deutsche. Neben den genannten Ethnien lebten noch Armenier, Juden, Kroaten, Ruthenen, Slowaken, Serben, Tschechen, Zigeuner bzw. Roma und noch andere mehr im Siebenbürgen nach heutiger Definition. Diese ethnische Mannigfaltigkeit drückte sich selbstverständlich auch in der Existenz einer ansehnlichen Sprachenvielfalt aus und machte Siebenbürgen zu einem europäischen Mikrokosmos. Auch der religiöse Reichtum spiegelte sich in diesem Grenzraum zwischen östlicher und westlicher Kirche wider. Neben den beiden großen Religionsgemeinschaften der Griechisch-Orthodoxen und den Griechisch-Katholischen – das sind die Unierten – gab es die Römisch-Katholische, Reformierte, Evangelisch-Lutheraner, Israeliten und Unitarier. Diese komplexe Gemengelage von Ethnien, Sprachen und Religionen in einem relativ kleinen Gebiet machten Siebenbürgen zu einem kulturell sehr eigenartigen Komplex sowohl innerhalb Ungarns als auch später innerhalb Rumäniens. Kompakte Siedlungsgebiete der großen Ethnien bei gleichzeitigen Überschneidungen und Kontakten, eine aus damaliger Sicht große Toleranz oder zumindest Akzeptanz, ein häufiges Nebeneinander, manchmal aber auch ein Miteinander der Volksgruppen, wechselseitige kulturelle Beeinflussung bei gleichzeitig überwiegender Bewahrung der eigenen Identität, charakterisierten diese spezifische Region ebenso wie die unterschiedlichen Zugänge zur Macht.

Die Privilegierung der Székler, eines Großteils der Sachsen und des ungarischen Adels als die mit Sonderrechten ausgestatteten ständischen Nationen schloß die mehrheitlich als Viehzüchter und Bauern lebenden Rumänen aus. Gleiches galt allerdings auch für die ungarischen Bauern und Leibeigenen, sowie für einen kleinen Teil der Sachsen. So entwickelten diese auch erst mit Beginn des 18. Jahrhunderts – als Folge der Union der rumänisch-orthodoxen Kirche Siebenbürgens mit Rom – die Anfänge eines Nationalbewußtseins. Charakteristisch für das Siebenbürgen bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts war die hartnäckige Verteidigung des mittelalterlichen Stände- und Privilegiensystems mit siebenbürgisch-regionalen Orientierungen. Erst mit der liberalen Bewegung und der Revolution von 1848/49 machten die beiden ethnisch-ungarischen Stände – der Adel und die Székler unter Einbeziehung der ungarischen Bauern und Stadtbewohner – ihr Überleben zu einem national-ungarischen Anliegen, wenngleich ihm noch kein rein nationalstaatliches Konstituierungsprinzip zugrunde lag. Nach der Revolution gelang der Wiener Zentrale ein allmählicher Abbau der ständischen Ordnung und der Selbstverwaltung in Siebenbürgen, der mit dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 weitergeführt wurde. Mit der Verwaltungsreform 1876 beseitigte der ungarische Staat die letzten Reste regionaler Selbstverwaltung und verstärkte die aufkommenden zentrifugalen Kräfte in der siebenbürgischen Gesellschaft. Um die Jahrhundertwende setzte dann – ganz den damals neuen, europäischen nationalstaatlich orientierten Entwicklungslinien folgend – eine Politik der Magyarisierung ein. Sie wurde zwar nicht mit letzter Konsequenz durchgesetzt, führte aber trotzdem zu einer allmählichen Polarisierung in Siebenbürgen.

Am Ende des Ersten Weltkriegs brach dieser Gegensatz für jedermann offen sichtbar aus und führte zur politischen und territorialen Auflösung der Donaumonarchie. Ungarn als ein Nachfolgestaat der Doppelmonarchie mußte neben anderen Gebieten auch jene Region abtreten, die wir heute als Siebenbürgen bezeichnen. Die Grundlage für diese territorialen Veränderungen war der Friedensvertrag von Trianon vom 4. Juni 1920, der nachhaltig das wechselseitige Verhältnis und die politische Psychologie beider Völker prägte:

Im politischen Bewußtsein der Ungarn wurde Trianon nicht nur mit dem Verlust der politischen und wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit, sondern auch mit dem Scheitern der gutnachbarlichen Politik der letzten paar Jahre gleichgesetzt. Die ungarische Politik sah sich durch die in Trianon geschaffene Ausgangslage mit den territorialen und demographischen Verlusten vor allem zwei außenpolitischen Zielsetzung verpflichtet: Erstens die Revision des Vertrags in territorialer Hinsicht, das heißt, die Wiedererlangung zumindest jener verlorenen Gebiete, die mehrheitlich von Ungarn besiedelt waren – ein Ziel, das bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs verfolgt wurde, und nicht länger. Zweitens die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu den ungarischen Minderheiten in den Nachbarstaaten und das Eintreten für deren Minderheitenrechte – ein Ziel, das mit gutem Grund auch heute noch oder, besser gesagt, wieder verfolgt wird. Dies war von Anbeginn notwendig, da mit den neuen Grenzziehungen ein Exodus von etwa 200.000 ungarischen Bürgern bis 1925 aus Siebenbürgen begann.

In Rumänien rief das Trianon-Syndrom die bis heute anhaltende stetige Rechtfertigung der Legitimität und Unteilbarkeit des territorialen Status quo hervor. Eine geistige Haltung, die sich auch in der immer wiederkehrenden Ablehnung jeglicher Regionalisierungs- oder Föderalisierungsideen bis zum heutigen Tag widerspiegelt.

Diese territorialen Veränderungen machten Rumänien zu einem Nationalitätenstaat mit knapp 30 Prozent Minderheiten. So lebten 1930 in Siebenbürgen 57,8 Prozent Rumänen, 24,4 Prozent Ungarn und 9,8 Prozent Deutsche und 3,2 Prozent Juden. Diese Situation stellte die Bukarester Regierung vor das zentrale Problem, die unterschiedlich entwickelten Landesteile Siebenbürgen, Moldau und Walachei zu vereinheitlichen und die sozio-ökonomischen Probleme zu lösen. Das sollte durch mehrere Maßnahmen unternommen werden. 1. Rumänien wurde als einheitlicher und unteilbarer rumänischer Nationalstaat definiert – was, wie bereits dargelegt, den tatsächlichen Bevölkerungsverhältnissen widersprach. 2. Der rumänische Staat anerkannte nur Individualrechte und keine Kollektivrechte und stieß vor allem die Deutschen, Juden und Ungarn vor den Kopf. 3. Die orthodoxe Kirche erhielt eine verfassungsmäßige Sonderstellung eingeräumt, wodurch die kulturelle Orientierung der Staatspolitik offensichtlich wurde. Es wurden die Weichen gestellt für die Zerstörung der gewachsenen multikulturellen, multiethnischen und multireligiösen Strukturen dieser besonderen Region in Europa. 4. Durch die einschneidende Agrarreform der Jahre 1921 bis 1924 sollte eine Vereinheitlichung der Landesteile erfolgen, zerstörte jedoch weitgehend die wirtschaftlichen Strukturen der nationalen Minderheiten in Siebenbürgen. Sie wurde nämlich in den einzelnen Landesteilen unterschiedlich und einseitig zugunsten von Rumänen durchgeführt. Dies entfremdete die Minderheiten von Anfang an dem Staat gegenüber genauso, wie die konsequente Nichterfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem Minderheitenschutzvertrag Rumäniens mit den westlichen Siegermächten ergeben hatten.

Die beginnende Ansiedlung von Angehörigen der rumänischen Nationalität aus dem Altreich, eine repressive Kirchen- und Schulpolitik, eine allgemeine Rumänisierungspolitik und territorial-administrative Neuordnungen mit dem Ziel der Schaffung eindeutig ethnisch-rumänischer Mehrheitsverhältnisse charakterisierte die Zwischenkriegszeit und führte zu einer innenpolitischen Radikalisierung. Die wiederum führte zu einer zunehmenden Orientierung der Siebenbürger Magyaren am revisionistischen Ungarn sowie der Rezeption des Nationalsozialismus bei vielen Deutschen. Bei den Rumänen hingegen fand die Eiserne Garde ab den dreißiger Jahren viele Anhänger. Die jüdische Bevölkerung, die in Rumänien bis 1919 keine Staatsbürgerschaft besaß und erst auf Druck der Entente erhielt, wurde zunehmend aus Wirtschaft und Gesellschaft verdrängt, was den gewachsenen Strukturen zusätzlichen Schaden zufügte. Als Spielball der außenpolitischen Interessen des Deutschen Reiches und Italiens sah sich die Bevölkerung Siebenbürgens im Jahr 1940 mit einer weiteren territorialen Neuordnung konfrontiert. Die durch den Zweiten Wiener Schiedsspruch vorangetriebene und sanktionierte Teilung Siebenbürgens in einen nördlichen, das Széklerland einschließenden Teil, der Ungarn zugesprochen wurde und einen südlichen Teil, der bei Rumänien verblieb, radikalisierte die Bevölkerung und verstärkte die bestehenden zentrifugalen gesellschaftlichen Kräfte. 1944 wurde die jüdische Bevölkerung Nordsiebenbürgens, die sich überwiegend als Angehörige der ungarischen Nation definierten und ungarischer Muttersprache waren, in Vernichtungslager deportiert und ermordet. Nach dem Wechsel Rumäniens von der deutschen auf die sowjetische Kriegsseite setzte eine Fluchtbewegung ein, die auch viele Ungarn, aber noch mehr Deutsche in den Westen fliehen ließ. Massaker der rumänischen und ungarischen Armee an der jeweils andersnationalen Zivilbevölkerung zerstörten nachhaltig die Beziehungen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die im Zweiten Wiener Schiedsspruch vorgenommenen Grenzveränderung wieder rückgängig gemacht und die beiden Länder Ungarn und Rumänien als sowjetische Satellitenstaaten konstituiert. Während die Ungarn, deren Mutterstaat dem eigenen politischen Lager angehörte, und „nur" dem Terror und nicht den Verschleppungsaktionen in die Sowjetunion ausgesetzt war, wurden sehr viele arbeitsfähige Deutsche zur Zwangsarbeit deportiert und bis 1950 kollektiv entrechtet. Die kommunistisch-ideologisch motivierte Verfolgung von Kirche und Religion brachte für alle Minderheiten aber auch für die rumänische Mehrheit einschneidende Veränderungen und traf besonders stark die unierten Siebenbürger Rumänen und Armenier, während die dem rumänischen Staat willfährige orthodoxe Kirche – nach wenigen Jahren der Verfolgung – noch gestärkt wurde. Diese Maßnahmen verdrängten die religiöse, konfessionelle und auch kulturelle Vielfalt Siebenbürgens und schädigten die über Jahrhunderte gewachsenen Strukturen nachhaltig. Zugleich wurden die Voraussetzungen für die heute zu beobachtende forcierte Orthodoxisierung Siebenbürgens geschaffen.

Spätestens Anfang der siebziger Jahre unter Ceauşescu erfuhr der kommunistische Kurs Rumäniens eine nationalistische Wendung, die sich in besonderer Weise repressiv auf alle Minderheiten auswirkte: Zunehmende Assimilierungsmaßnahmen, das Ziel der Homogenisierung der Gesellschaft unter primär rumänischen und erst sekundär kommunistischen Vorzeichen, Akkulturation, eine national-rumänische Geschichtsinterpretation sowie eine sozioökonomische Vereinheitlichung durch Industrialisierungs-, Migrations- und Beschäftigungspolitik waren die markantesten Kennzeichen dieser Entwicklung. Im Zuge dieser Bestrebungen wurde die lokale Siedlungsstruktur und Zusammensetzung der Bevölkerung Siebenbürgens durch den massiven und gesteuerten Zuzug von Rumänen aus der Moldau und Walachei nachhaltig zerstört. Davon besonders betroffen war aufgrund ihrer Anzahl und Siedlungsstruktur die ungarische Minderheit, aber auch die deutsche Minderheit mußte sich in die nationalrumänische Entwicklung einfügen. Selbst die gewachsenen siebenbürgisch-rumänischen Strukturen wurden durch diese Art der Siedlungspolitik schwer beeinträchtigt. Neben dem forcierten Zuzug aus dem Altreich wurde eine Minderheitenpolitik betrieben, die als Bevölkerungs-Verkaufspolitik bezeichnet werden kann. Den noch verbliebenen Deutschen und Juden wurden vom rumänischen Staat nur gegen Finanzleistungen durch die entsprechenden Staaten die Ausreise genehmigt. Ceauşescu sagte sogar, Juden, Deutsche und Öl seien die besten Exportgüter Rumäniens. Die Rahmenbedingungen zur politischen und kulturellen Assimilierung der Minderheiten wurden verstärkt und führten vor allem bei den Deutschen ab Mitte der siebziger Jahre zu zunehmenden Auswanderungsbestrebungen. Diese gipfelten mit den durchlässig gewordenen Grenzen nach der Wende 1989/1990 in einem beinahe vollständigen Rückzug der Deutschen aus Siebenbürgen. Von ehemals gut 745.000 Deutschen im Jahr 1930 sind nach der letzten Volkszählung aus dem Jahr 2002 noch rund 53.000 Deutsche in Siebenbürgen. Einen noch größeren Bevölkerungsverlust mußte die jüdische Bevölkerung hinnehmen. Von einst knapp 179.000 im Jahr 1930 leben heute nur noch etwa 1.800 Juden in Siebenbürgen. Dieser Entwicklung stand eine überproportionale Zunahme des rumänischen Elements gegenüber: Während die Volkszählung von 1930 etwa 3,2 Millionen Rumänen ausweist, sind es im Jahr 2002 bereits knapp 5,4 Millionen, die sich als ethnische Rumänen bezeichnen. Diese Zahlen beziehen sich alle auf die angegebene Nationalität.

Einen noch größeren Schaden an der Vielfalt und dem Zusammenleben der unterschiedlichen Ethnien als diese Auswanderungsbewegungen und die massive Binnenmigration rumänischer Bevölkerungsteile richtete die nationalistische Politik in den Köpfen der Menschen an. Die kontinuierliche und omnipräsente Indoktrination mit einem teilweise recht bizarren nationalistisch-rumänisch umgedeuteten Geschichtsbild verbreitet durch Schulen, Bücher, Zeitungen und Medien und die ständigen Wiederholungen eines historisch gerechtfertigten Anspruchs auf Siebenbürgen als ur-rumänischem Gebiet erhöhte noch mehr die Spannungen innerhalb der siebenbürgischen Gesellschaft. Dabei verlief schon während der Ära Ceauşescu die Trennlinie hauptsächlich zwischen den Rumänen und den anderen Bevölkerungsgruppen, beschränkten sich aber nicht nur auf sie. Auch zwischen einem Teil der alteingesessenen siebenbürgischen Rumänen und den Neuansiedlern kam es aufgrund großer kultureller Unterschiede zu Spannungen, die nicht unähnlich jenen zwischen Ungarn und den neu eingewanderten Rumänen waren. Diese gesellschaftliche Polarisierung war bereits an jenen Hot Spots erkennbar, die auch heute noch wirksam sind.

Mit der Wende von 1989/1990 und dem Gefühl, den Sturz Ceauşescus solidarisch erreicht zu haben, schien zunächst die Überbrückung der ethnischen Gegensätze und die Etablierung einer demokratischen, liberalen und aufgeklärten Gesellschaft in Siebenbürgen möglich zu sein. Siebenbürgen hätte, zumindest wenn man die ersten Monaten des Jahres 1990 betrachtet, wieder ein europäischer Mikrokosmos unterschiedlicher Völker, Nationen und Religionen werden können, also eine Art östliche Schweiz, in der gegenseitige Achtung und Toleranz strukturelle und konstituierende Merkmale der Gesellschaft sind. Die gemeinsamen Erfahrungen und Leiden im Nationalkommunismus hätten zu dem Kitt werden können, der die post-Ceauşescu-Gesellschaft auf dem Weg nach Europa zusammenhält.

Die anfängliche Euphorie wich jedoch schnell der Ernüchterung, als auf rumänischer Seite ein nie kritisch hinterfragter Nationalismus, nun losgelöst von kommunistischen und blockspezifischen Fesseln, seine gesamtgesellschaftliche Wirkung bald voll entfalten konnte. Die Gründung nationalistischer Parteien und Vereinigungen, wie der Vatra Românească (Rumänische Heimstatt), der Partidul România Mare (Großrumänien Partei) oder der Partidul Unităţii Naţionale din România (Partei der Rumänischen Nationalen Einheit) sowie deren direkte oder auch indirekte Einbeziehung in die aktive Staatspolitik machten alle Hoffnungen auf ein Miteinander zunichte. Die von diesen Parteien vertretenen Auffassungen sind extremistisch-national, rassistisch, antidemokratisch, antiwestlich und minderheitenfeindlich. Sie stellen auch heute eine unübersehbare Gefahr für den Entwicklungs- und Integrationsprozeß Rumäniens dar, zumal ihre Forderungen bei den rumänischen Regierungen immer wieder Beachtung gefunden haben – und das nicht nur in den Jahren der offenen Koalition 1994/1995. Auch das außerordentlich gute Abschneiden der Großrumänien-Partei und das ihres Kandidaten Tudor bei den Parlamentswahlen bzw. den Präsidentschaftswahlen im Herbst 2000 verdeutlichen die gesellschaftliche Fragilität Siebenbürgens und vor allem auch Rumäniens. Eine Entwicklung, die anscheinend auch die Europäische Union endlich erkannt hat, wenn sie feststellt, daß „gewisse Einschränkungen der freien Meinungsäußerung Anlaß zur Sorge geben." Hingegen können nationalistische Politiker oft ungestraft ihre extremistischen Ansichten äußern, die sich gegen Ungarn, aber vor allem gegen die Roma richten. Insbesondere die letztgenannte Bevölkerungsgruppe, die in Siebenbürgen offiziell knapp 250.000 Personen – wahrscheinlich aber um ein Vielfaches mehr – umfaßt, hat unter mannigfacher Diskriminierung zu leiden. Auf diesen Umstand weisen auch die Berichte der Europäischen Kommission regelmäßig und ausführlich hin und mahnen deutliche Verbesserungen an.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Streitpunkte, die die siebenbürgische Gesellschaft in der sozio-politischen Sphäre spalten. Sie sind jedoch nicht durchgängig für alle Minderheiten gültig, auch wenn es Überschneidungen gibt. Die größten Differenzen mit der ungarischen Minderheit und deren politischer Vertretung, dem Demokratischen Verband der Ungarn Rumäniens, der seit 1990 kontinuierlich mit knapp 7 Prozent der Stimmen im Abgeordnetenhaus und dem Senat vertreten ist, gruppieren sich bis heute im wesentlichen um folgende Punkte: Gebrauch der Muttersprache in der Öffentlichkeit, in der Verwaltung und vor Gericht, sowie Schul- und Universitätsausbildung in der Muttersprache, Lokalautonomie, Entschädigung bzw. Rückgabe des verstaatlichten privaten und kirchlichen Besitzes oder allgemeine kulturelle Fragen. In diesem Zusammenhang kann ich aus zeitlichen Gründen nur auf einige wenige Beispiele eingehen. Vor allem die Wiedereinrichtung oder reale Belebung ungarischer Studiengänge an der etwa 130 Jahre alten ungarischen Bolyai-Universität in Klausenburg wird immer wieder verzögert und führt zu einer chronischen Unterrepräsentation ethnischer Ungarn an Rumäniens Hochschulen.

Auch der öffentliche Gebrauch der Muttersprache und muttersprachlicher Symbole wird, obwohl seit Mai 2001 gesetzlich geregelt, in der Praxis immer wieder umgangen oder boykottiert. So dürfen beispielsweise in einer Gemeinde, in der mehr als 20 Prozent einer Minderheit leben, alle offiziellen Tafel, Anschläge, Straßennamen usw. auch in der Sprache der entsprechenden Minderheit angebracht werden. In einigen Kreisen Siebenbürgens (so in den Kreisen Alba, Arad, Cluj, Maramureş, Satu Mare) jedoch wird das Gesetz durch lokale Behörden einfach ignoriert. Die Kreispräfekten, die eigentlich für die Umsetzung nationaler Gesetze sorgen sollen, weigern sich gegen die lokalen Vertreter vorzugehen. Deren exponiertester Vertreter ist der Klausenburger Bürgermeister Funar, der sogar Parkbänke und Mülltonnen in der rumänischen Nationalfarben streichen ließ, nur um den rumänischen Anspruch auf das geistige Zentrum der Siebenbürger Ungarn zu unterstreichen und den Eindruck zu erwecken, es sei eine ur-rumänische Stadt. Auch in der Verwaltung wird der Gebrauch der Minderheitensprache oftmals verhindert, obwohl das genannte Gesetz vorsieht, daß Amtsgeschäfte auch in der Minderheitensprache erfolgen können, wenn ein Drittel der Abgeordneten, also Kreis-, Gemeinde- oder Stadträte einer Minderheit angehören. So kam es beispielsweise in Sankt Georgen (Sepsiszentgyörgy, Sfântu Gheorghe), einer zu 75 Prozent ungarischen Stadt, zu der skurrilen Situation, daß die drei rumänischen Vertreter im Stadtrat sich weigerten, die seit Jahren vorhandenen Kopfhörer für die Simultanübersetzung aus dem Ungarischen zu benutzen und in der Folge alle Anträge ablehnten und sich vollständig der Amtsgeschäfte enthielten. Dieser fast schon amüsante Zustand dauerte zwei Jahre. In einem anderen Kreis, nämlich in Mureş, wurden die ungarischen Vertreter zu einer Art Selbstzensur gezwungen, nachdem die Vertreter der nationalistischen Parteien die Sitzungen der Kreisversammlung boykottierten, als die ungarischen Vertreter Ungarisch sprechen wollten. Dieser Zustand dauerte so lange an, bis die gemäßigten rumänischen Vertreter die Ungarn überredet hatten, auf die rechtmäßige Verwendung ihrer Muttersprache zu verzichten, um die Verwaltungsgeschäfte wieder aufnehmen zu können. Hier soll nur der Vollständigkeit halber angemerkt werden, daß in Mureş heute knapp 230.000 Ungarn und knapp 310.000 Rumänen leben. Anhand dieser geschilderten Fälle können Sie sehen, daß die Kommission der EU sich auch in ihren neuesten Berichten über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt irrt, wenn sie feststellt, daß die Rechtsvorschriften zum Gebrauch der Muttersprache relativ reibungslos umgesetzt wurden.

Ich habe in diesem Zusammenhang nur von den Schwierigkeiten der Ungarn Siebenbürgens gesprochen, weil meistens diese Volksgruppe den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil an der lokalen Bevölkerung in einigen Teilen Siebenbürgens aufbringt. In insgesamt 1.624 Orten Rumäniens kann die 20-Prozent-Regel angewendet werden. In 1.379 Orten haben Ungarn noch den erforderlichen Anteil. Ändert sich jedoch die Politik Rumäniens nicht, so besteht die Gefahr, daß nach dem nahezu völligen Verschwinden der Siebenbürger Sachsen, es gibt noch etwa 10.000, und der jüdischen Bevölkerung auch die anderen Minderheiten deutlich abnehmen bzw. ganz verschwinden. Dieser Prozeß läßt sich auch bei der ungarischen Minderheit feststellen. Sie ist in den letzten zehn Jahren um etwa 190.000 Personen zurückgegangen. Einer der Hauptgründe für diesen Rückgang ist die Auswanderung, da die diese Minderheiten nicht nur allgemeinen ökonomischen und politischen Widrigkeiten ausgesetzt ist, sondern auch in kultureller Hinsicht Einschränkungen unterliegt.

Diese Entwicklung versucht nicht nur die politische Vertretung der Ungarn in Rumänien zu lösen, sondern auch der ungarische Staat durch das sogenannte Statusgesetz oder besser gesagt Begünstigungsgesetz. Ursprünglich während der Orbán-Regierung im Juni 2001 verabschiedet, wurde es zwischenzeitlich überarbeitet, nachdem insbesondere Rumänien und die Slowakei massiv protestierten. Auch die EU äußerte Bedenken hinsichtlich des Diskriminierungsverbots. Das Gesetz sieht vor, daß diejenigen in den Nachbarstaaten, ausgenommen Österreich, die sich als Ungarn deklarieren, gewisse Vergünstigungen in Ungarn erhalten. Die Selbsterklärung sollte ursprünglich mit einem sogenannten Ungarn-Ausweis, ausgestellt vom Demokratischen Verband der Ungarn Rumäniens, erfolgen. Mit diesem Ausweis können die Ausweisinhaber in Ungarn vergünstigt öffentliche Verkehrsmittel benutzen, erhalten Zugang zu ungarischen Bildungseinrichtungen und begrenzte Arbeitsgenehmigungen sowie Sozialleistungen wie kostenlose medizinische Versorgung und Renten. Finanzielle Leistungen sollten aber auch Organisationen erhalten, die ungarische Kultur im Ausland repräsentieren. Gerade dieser ex-territoriale Anspruch störte Rumänien und die Slowakei, und sie warfen Ungarn eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten vor.

Pikanterweise haben aber beide Staaten ebenfalls Statusgesetze für ihre Konnationalen, die im Falle der Slowakei 1997 und Rumäniens 1998 verabschiedet wurden. So erhielten beispielsweise über 300.000– manche sprechen von bis zu 500.000 – Rumänen aus Moldawien auch einen rumänischen Paß – obwohl offiziell Rumänien und Moldawien eine doppelte Staatsangehörigkeit ablehnen. Rumänien nimmt auch auf die kulturelle Entwicklung Moldawiens teilweise deutlichen Einfluß, da viele moldawische Schulbücher in Rumänien gedruckt werden. In ihnen finden sich dann Sätze wie: Meine Eltern sind Rumänen, ich lebe in Rumänien." Moldawien wehrt sich gegenwärtig mit einer Bitte um Hilfe vor dem Europarat und wirft Rumänien vor, die Unterzeichnung eines weitreichenden bilateralen Abkommens zu verweigern, weil es einen Passus enthält, der die bestehenden Grenzen zwischen beiden Staaten bekräftigt. Rumänien hingegen verweist darauf, daß Rumänien als erster Staat Moldawien anerkannt hat und ein weiterer Vertrag nicht nötig sei. Die übrigens selbe Argumentation von ungarischer Seite lehnte Rumänien seinerseits ab, als ab 1991 über den rumänisch-ungarischen Grundlagenvertrag verhandelt wurde.

Inzwischen haben sich die Regierungen Ungarns und Rumäniens über das Statusgesetz geeinigt, nachdem Ungarn das Gesetz deutlich abgeschwächt hat. Am 23. September diesen Jahres wurde eine entsprechende bilaterale Vereinbarung zwischen Ungarn und Rumänien unterzeichnet. Jetzt werden die Ausweise von der ungarischen Botschaft und den konsularischen Vertretungen oder direkt in Ungarn ausgestellt, der erleichterte Zugang zum ungarischen Arbeitsmarkt gilt auch für Nicht-Ungarn. Auch für den Bildungsbereich machte Ungarn Konzessionen und nun können auch rumänische Muttersprachler ungarische Finanzhilfen in Ungarn erhalten, wenn sie ungarisch lernen oder lehren. Die Finanzmittel sollen über die Schul-Stiftung in Rumänien ausgezahlt werden. Diese Maßnahmen könnten helfen, die dauerhafte Abwanderung von Ungarn aus Siebenbürgen zu stoppen und die ethnisch-kulturelle Vielfalt zu erhalten. Dies würde nicht zuletzt auch dem rumänischen Staat zugute kommen.

Das Problem der Restitution des in kommunistischer Zeit enteigneten Besitzes ist ein weiteres Hemmnis auf dem Weg des interethnischen Ausgleichs in Siebenbürgen. Insbesondere die langen Verhandlungen um eine Regelung dieser Frage sorgten für Irritationen. Nachdem die Rückgabe privaten Eigentums geregelt werden konnte, war die Rückgabe des konfiszierten Eigentums der Kirchen und Gemeinschaften der Hauptstreitpunkt. Im Juni 2002 wurde dann schließlich die Restitution des kirchlichen Besitzes beschlossen, das Eigentum von minderheitlichen Kollektiven wurde jedoch darin nicht berücksichtigt. Insgesamt verläuft dieser Restitutionsprozeß äußerst langsam, wird häufig erbittert bekämpft bzw. ist überhaupt nicht möglich. Während die deutsche evangelische Kirche bereits einige Restitutionserfolge, insbesondere in Kronstadt, erzielen konnte, kämpfen die ungarischen Kirchen um ihre Ansprüche – von 2.140 Objekte wurden erst 62 zurückgegeben.

Unabhängig von der Frage der Eigentumsverhältnisse ist die Glaubensfrage in Siebenbürgen mittlerweile auch zu einem kulturellen Problem geworden. Seit einigen Jahren besteht ein unübersehbarer Trend der äußeren Orthodoxisierung Siebenbürgens. Manifest wird diese Entwicklung in einer Art rumänischer Landnahme mit dem Kirchturm. In vielen gemischt-ethnischen Orten und Städten Siebenbürgens werden orthodoxe Kirchen an zentralen Plätzen gebaut und oft genug verdecken sie die Kirchen der anderen Konfessionen. Zugleich werden die katholischen, evangelischen oder reformierten Kirchen dem Verfall preisgegeben und das kulturelle Gesicht Siebenbürgens langsam aber sicher verändert. Durch diese Landnahme wird das Erscheinungsbild der siebenbürgischen Orte allmählich rumänisiert und die historische Bedeutung der anderen Völker verdrängt.

Der weitaus kritischste Punkt für Siebenbürgen, aber auch für die zukünftige Entwicklung Rumäniens – und in meinen Augen auch ein eminent wichtiger Maßstab für die Europafähigkeit, Integrationsfähigkeit und vor allem Kooperationsfähigkeit – liegt in der Frage der territorialen Ordnung im weitesten Sinne und umfaßt auch die Frage der lokalen Autonomie vor allem in jenen Verwaltungseinheiten bzw. Kleinräumen, in denen eine landesweite Minderheit die regionale Mehrheit stellt. Den Begriff des Kleinraumes verwende ich hier, um die Frage von der rein administrativen Ebene abzuheben, da diese gewisse manipulierbare Charakteristika aufweist.

Rumänien begreift sich nach wie vor als zentralistischer Nationalstaat, und so ist ihm jede Form der Regionalisierung oder Föderalisierung suspekt. Jegliche Form der Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen auf mittlere oder untere oder gar lokale Ebenen werden aus einem zentralistischen Leitprinzip heraus stets abgelehnt. Zwar besteht Rumänien aus 41 Kreisen und ist seit 1999 in acht Großregionen auf Basis dieser Kreise eingeteilt – so ist auch Siebenbürgen in die drei Großregionen West, Nordwest und Zentrum organisiert. Dies bedeutet jedoch keine Dezentralisierung von Entscheidungsstrukturen oder gar Föderalisierung, wie es oftmals vermutet und manchmal auch von der rumänischen Zentrale suggeriert wird. Vielmehr kooperieren die Kreise aufgrund einer institutionellen Partnerschaft ohne einen Rechtsstatus und sind keine administrativ-territoriale Einheiten mit Entscheidungskompetenz. Die Großregionen und auch die Kreise sind lediglich Außenstellen der Bukarester Zentrale und tragen nur deren Anforderungen Rechnung und nicht den lokalen Gegebenheiten. Dies wurde zuletzt in der FAZ vom 17. November von einem rumänischen Autor kritisiert.

Eine wesentliche Forderung vor allem der Ungarn besteht in der Regionalisierung des Landes und der Gewährung von Kollektivrechten in Verbindung mit einer lokalen Autonomie. Unter solchen Rahmenbedingungen könnten die kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und minoritären Anforderungen besser beachtet werden, als in einem zentralstaatlich organisierten Gefüge. Nur so ist ein Interessenausgleich möglich, da wechselseitige Kontakte den Interessenausgleich aktiv fördern, wenn sie in ein kleinräumiges Entscheidungsumfeld eingebettet sind. Rumänien lehnt jedoch kategorisch jede Form von kollektiven Rechten oder der lokalen Selbstverwaltung ab, da es die territoriale Integrität des Staates gefährdet glaubt. Zwar unterzeichnete und ratifizierte Rumänien die Europäische Charta der Selbstverwaltung ETS 122, schloß aber mit Hinweis auf die nationale Gesetzgebung die „vollen und ausschließlichen Befugnisse der Lokalbehörden und das Verbot der Unterminierung und Einschränkung dieser Befugnisse durch zentrale oder andere Autoritäten" – so wie sie Artikel 4 der Charta vorsieht – aus. Dadurch wird die lokale politische und kulturelle Entfaltung der Minderheiten massiv eingeschränkt und den zentralstaatlichen Steuerungsmöglichkeiten Vorrang eingeräumt. Dies läuft einer Regionalisierung des Landes und einer vertikalen Gewaltenteilung deutlich zuwider.

Diese Idee einer Regionalisierung zum Wohle und Erhalt der noch verbliebenen ethnischen und kulturellen Vielfalt findet aber nicht nur bei Minderheitenvertretern Anklang. Auch einige rumänische Intellektuelle in Siebenbürgen sprechen sich für eine Regionalisierung aus, die durchaus im europäischen Trend und im Sinne eines Europa der Regionen wäre. Das zehn Punkte umfassende „Memorandum an das Parlament für den Regionalaufbau Rumäniens", unterschrieben von zahlreichen ethnischen Rumänen, fordert eine Regionalisierung im Einklang mit der europäischen Debatte über die Zukunft des Vereinigten Europas. Im achten Punkt stellen die Autoren und das Umfeld der Zeitschrift Provincia fest: „Die Aufnahme der Regionalidentitäten auf bürgerlichen Grundlagen trägt in den multiethnischen Regionen, wie Banat, Siebenbürgen oder Dobrogea, zur Bildung einer transethnischen Identität bei, durch welche sowohl extremist-nationalistischen Nostalgien, Ängste oder Verschärfungen als auch der verhüllte Nationalismus – der oft eine bürgerliche und demokratische Phraseologie verwendet – überschritten werden können."

Gerade in einem zusammenwachsenden Europa – und Rumänien möchte ja daran teilnehmen – ist die Bewahrung der regionalen Vielfalt von großer Bedeutung. Für das ethnisch, kulturell und religiös noch vielfältige Siebenbürgen liegt die letzte Chance darin, seine eigentliche Identität als Heimat vieler Ethnien bewahren und entwickeln zu können. Ich bin mir sicher, daß das, was in Siebenbürgen nicht umgesetzt werden kann, auch auf einer größeren europäischen Ebene keine Chance hat. Wenn selbst in einem derart überschaubaren Raum Nationalismen und Egoismen über die praktische Vernunft, das aufgeklärte Demokratie- und Menschenrechtsverständnis und die civil society siegen, ist ein Europa, das die lokalen und regionalen Identitäten und Eigenarten achtet und fördert, kaum zu verwirklichen. Das gilt aber auch für die rumänische Identität in einem gesamteuropäischen Rahmen. Aus diesem Grunde sollte sich gerade Rumänien als Vorreiter einer Regionalisierung, Föderalisierung und einer kooperativen Nationalitätenpolitik begreifen, um nicht in einem späteren Gesamteuropa mit Hilfe der eigenen Argumente von heute zentral verwaltet zu werden und so die eigenen Charakteristika und Entfaltungsmöglichkeiten zu verlieren.

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Seiten zuletzt aktualisiert am: 10.1.2005

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