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Ralf Thomas Göllner
Kooperation und / oder Defektion im Minderheitenschutz
Theoretische Überlegungen
Vortrag, gehalten im Rahmen der Arbeitskreise der
IMO (Initiative Münchner Osteuropa-Forscher),
Südost-Institut, am 3. Juni 2002
Der Schutz von Minderheiten ist, das wissen wir
alle, auch heute – oder vor allem heute nach dem Ende des
Ost-West-Konflikts und der Etablierung demokratischer Systeme in den
meisten Staaten Ost- und Südosteuropas – von größter Bedeutung. Dies
scheint auf den ersten Blick eine paradoxe Feststellung zu sein, da ja
gerade die Transformation in demokratische Systeme eine positive Wendung
der Minderheitenfrage versprach. Dies ist jedoch nicht immer und auch
nicht zwangsläufig der Fall, wie es die nahezu tägliche Nachrichten aus
ethnisch gemischten Staaten und Regionen verdeutlichen. Ich möchte heute
keine praktisch-deskriptiven Fragen ansprechen, sondern nur die
theoretische Ebene reflektieren und einige theoretische Probleme
kooperativen und defektiven Verhaltens anreißen.
Daß wir uns gegenwärtig immer noch oder mehr denn je
mit der Frage des hat Minderheitenschutzes beschäftigen müssen, hat
mehrere Gründe. Meiner Meinung nach ist es ein Fehler, die Frage des
Schutzes von Minderheiten ausschließlich juristisch anzugehen. Die
gesetzliche Grundlage ist selbstverständlich die Voraussetzung für
genormtes Schutzsystem, weshalb sich die Kritik an der rein normativen
Vorgehensweise weniger inhaltlicher, sondern vielmehr methodologischer Art
ist. Das bedeutet, der eigentliche Geist der Gesetze sollte
theoretisch-philosophische Ausgangspunkt berücksichtigen und vor allem
auf die Interaktion von Gruppen und Individuen zugeschnitten sein.
Außerdem wird im Fall des Minderheitenschutzes der
Demokratie als politischem System und der Mehrheitsregel als
Entscheidungskriterium zuviel zugemutet bzw. auch zugetraut. Die Bedeutung
der Demokratie soll hier natürlich nicht in Frage gestellt werden, es
soll lediglich festgehalten werden, was sie für unsere Fragestellung
bedeutet. Demokratie bedeutet in diesem Zusammenhang die Schaffung von
Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Bevölkerung bzw. die gewählten
Vertreter Entscheidungen nach Mehrheitskriterien fällen. Also ist »Demokratie
die Herrschaft des Volkes. Das bedeutet in der Praxis, daß die Mehrheit
– in diesem Zusammenhang ist Mehrheit jedoch ohne ethnisch-nationale
Konnotation – des Volkes die Regierung stellt; dies wiederum bedeutet:
die Regierungsform ist so organisiert, daß es von den Präferenzen des
numerisch größten Teil des Volkes abhängt, wie die Gesetze oder die
Politik des Landes aussehen.« (Ronald Dworkin)
Für die uns interessierende Frage des
Minderheitenschutzes ergibt sich daraus natürlich ein Problem, das schon
der Begriff des Minderheitenschutzes beinhaltet, nämlich Minderheit. Eine
Minderheit kann sich mit Hilfe der Mehrheitsregel, also dem
Entscheidungsfindungskriterium einer Demokratie, niemals ohne fremde Hilfe
durchsetzen. Sie ist immer auf das Wohlwollen der Mehrheit, innen- oder außenpolitischen
Druck, moralische Appelle oder einen im Sinne Platons königlichen
Philosoph, also einen weisen Herrscher bzw. eine weise Regierung. Die
Hoffnung auf eine dieser Lösungen ist jedoch keine adäquate Methode zum
Schutz von Minderheiten. Es müssen vielmehr vor der Etablierung
irgendwelcher Entscheidungs- oder Schutzmechanismen jene Hindernisse
analysiert werden, die die Einführung von Minderheitenrechten verhindern.
Diese finden sich meistens in der Interaktion von Gruppen und Individuen
und manifestieren sich in kooperativem oder defektivem – also
nicht-kooperativem – Verhalten. Diese Verhaltensmuster aggregieren sich,
wenn sie nicht reguliert werden, auf die politische Ebene und verhindern
mit dem demokratischen Verfahren der Mehrheitsregel einen qualitativen
Minderheitenschutz. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, muß der
Gedanke der Kooperation in die theoretische Diskussion des
Minderheitenschutzes eingeführt werden. Was Kooperation bedeutet, kann
natürlich jeder intuitiv beantworten, seine philosophisch-theoretische
Bedeutung hat aber eine viel größere Tragweite.
Diese möchte ich an einem abgewandelten Beispiel des
Gefangenendilemmas verdeutlichen. Da das Originalbeispiel mit zwei
Gefangenen in Amerika für Uneingeweihte manchmal nicht so einsichtig ist,
nehme ich folgendes Beispiel:
Nehmen wir an ich habe einen Sack voller Geld und möchte
dafür eine entsprechende Menge Edelsteine kaufen. Also arrangiere ich mit
dem einzigen Edelstein-Händler, den ich kenne ein für uns beide
befriedigendes Tauschgeschäft. Dieses Tauschhandel muß jedoch im
geheimen stattfinden. Der Händler und ich vereinbaren, daß jeder von uns
einen Sack mit der Ware bzw. dem Geld an einem bestimmten Ort im Wald
deponieren und den Sack des anderen an dessen Versteck abholen. Dabei ist
uns beiden klar, daß wir uns nie wieder begegnen und keine weiteren Geschäfte
miteinander machen werden.
Aus dieser Situation ergibt sich eine fatale Logik,
denn jeder von uns muß natürlich befürchten, daß der anderen einen
leeren Sack hinterläßt. Keine Frage: Wenn wir beide volle Säcke
deponieren, wird jeder zufriedengestellt; aber ebenso selbstverständlich
wird der noch mehr zufriedengestellt, der seinen Teil umsonst erhält.
Daher ist die Versuchung, einen leeren Sack zu hinterlassen, sehr groß.
Ich kann sogar scheinbar zwingend folgendermaßen argumentieren: Wenn der
Händler einen vollen Sack bringt, ich aber einen leeren abgestellt habe,
bin ich fein raus; denn dann kriege ich das, was ich wollte, umsonst. Aber
auch wenn der Händler einen leeren sack zurückläßt, war es besser,
auch einen leeren Sack deponiert zu haben, denn dann bin ich wenigstens
nicht übers Ohr gehauen worden. Ich habe zwar nichts bekommen, aber auch
nichts verloren. So wie es aussieht, bin ich mit einem leeren Sack in
jedem Fall besser dran, egal wozu sich der Händler entschließt. Also muß
ich einen leeren Sack deponieren.
Der Händler, der sich ja in der selben Situation
befindet, hat sich mittlerweile das selbe überlegt und so deponieren wir
beide unserer scheinbar unfehlbaren Logik folgend einen leeren Sack.
Traurig ist die Situation aber trotzdem, denn wenn wir kooperiert hätten,
hätten wir beide bekommen, was wir wollten.
Nutzenmatrix des Gefangenendilemmas
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Händler |
|
|
|
Kooperation |
Defektion |
| Verkäufer |
Kooperation |
R=3 / R=3 |
S=0 / T=5 |
| Defektion |
T=5 / S=0 |
P=1 / P=1 |
R = Belohnung für wechselseitige Kooperation (Reward)
T = Versuchung zu defektieren (Temptation)
S = Auszahlung an gutgläubiges Opfer (Sucker’s
payoff)
P = Strafe für wechselseitige Defektion (Punishment)
Präferenzordnung der vier Auszahlungen
Im Fall einer einmaligen Begegnung:
T > R > P > S
Im Fall einer mehrmaligen Begegnung:
(einmal kooperiert der eine Spieler und der andere
defektiert, im nächsten Zug kehrt sich das Spiel um)
Beispiel für ein Spiel ohne bekanntem Ende
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|
Käufer |
Verkäufer |
|
Käufer |
Verkäufer |
|
Käufer |
Verkäufer |
|
Käufer |
Verkäufer |
| K/K |
3 |
3 |
K/K |
3 |
3 |
K/K |
3 |
3 |
D/D |
1 |
1 |
| K/K |
3 |
3 |
K/K |
3 |
3 |
K/K |
3 |
3 |
D/D |
1 |
1 |
| K/K |
3 |
3 |
K/K |
3 |
3 |
K/K |
3 |
3 |
D/D |
1 |
1 |
| K/K |
3 |
3 |
K/D |
0 |
5 |
K/D |
0 |
5 |
D/D |
1 |
1 |
| K/K |
3 |
3 |
D/K |
5 |
0 |
D/K |
5 |
0 |
D/D |
1 |
1 |
| K/K |
3 |
3 |
D/D |
1 |
1 |
K/D |
0 |
5 |
D/D |
1 |
1 |
| K/K |
3 |
3 |
D/D |
1 |
1 |
D/K |
5 |
0 |
D/D |
1 |
1 |
| K/K |
3 |
3 |
D/D |
1 |
1 |
K/D |
0 |
5 |
D/D |
1 |
1 |
| K/K |
3 |
3 |
D/D |
1 |
1 |
D/K |
5 |
0 |
D/D |
1 |
1 |
|
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27 |
27 |
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18 |
18 |
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24 |
24 |
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9 |
9 |
Ein Beispiel für ein Spiel, das der Käufer nach neun Zügen
beendet
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|
Käufer |
Verkäufer |
| K/K |
3 |
3 |
| K/K |
3 |
3 |
| K/K |
3 |
3 |
| K/K |
3 |
3 |
| K/K |
3 |
3 |
| K/K |
3 |
3 |
| K/K |
3 |
3 |
| K/K |
3 |
3 |
| D/K |
5 |
0 |
|
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29 |
24 |
K = Kooperation, D = Defektion
Dieses Beispiel zeigt uns nun, daß es sich nur in
einer Situation und unter bestimmten Voraussetzungen lohnt zu mogeln, das
heißt zu defektieren. Diese Situation ist charakterisiert durch ihre
Einmaligkeit, das heißt es finden keine weiteren Begegnungen statt und
darüber hinaus muß der Mitspieler bereits im ersten Zug kooperativ sein
und sich reinlegen lassen. Er muß also die erwähnten strategischen Überlegungen
ablehnen, dann erzielt der nicht-kooperierende Spieler 5 Punkte – das
wird aber kaum ein Spieler tun. Deutlich wird aber auch, daß im Falle
einer beidseitigen Kooperation ein höherer Punktwert erzielt wird, als
durch eine beidseitige Defektion. Setzt man nun ein zeitlich unbegrenztes
Spiel voraus, lohnt sich eine rein defektive Strategie für keinen der
Spieler, da Defektion nur einen Punkt einbringt und jeder davon ausgehen
kann, daß eine Defektion im nächsten Zug ebenfalls mit Defektion
beantwortet wird. Dieser zeitliche Horizont einer Interaktion beeinflußt
die Strategien und ist geeignet, eine Kooperation zu fördern.
Dieses statische Modell mit zwei Personen läßt sich
hochrechnen auf eine beliebige große Anzahl von Handelnden oder Spielern,
um die Qualität einer kooperierenden Strategie zu verdeutlichen. In einer
beliebigen Menge von Spielern mit unterschiedlichen Strategien setzt sich
eine auf Kooperation ausgerichtete Strategie gegen andere durch, wenn man
die Gesamtpunktzahl und nicht die Anzahl der Siege betrachtet. Es klingt
geradezu paradox, aber ein Spieler in einer solchen beliebigen
Spielermenge kann die meisten oder sogar alle Einzelspiele verlieren und
am Ende doch Gesamtsieger sein. Verdeutlicht wurde dies in einem
spieltheoretischen Computer-Turnier vom Politologen Robert Axelrod im Jahr
1979, in dem viele verschieden Programme – und damit unterschiedliche
Strategien – gegeneinander antraten. An dieser Stelle möchte ich nicht
auf das gesamte Turnier zu sprechen kommen, sondern lediglich das
Gesamtergebnis dieser Untersuchung zur Kooperation zusammenfassen. Axelrod
stellte legte den Spieler in solchen Situationen ans Herz:
- seid nicht neidisch
- begeht nicht als erste einen Wortbruch
- vergeltet sowohl Kooperation als auch Defektion
- versucht nicht zu clever zu sein, denn wenn die Strategie als nicht
beeinflußbar erscheint, gibt es keinen Grund zur Kooperation
Doch was bedeutet das bisher gesagte für unser Thema
des Minderheitenschutzes? Das Gefangenendilemma ist ein geeignetes
Beispiel, um die Interaktionsmuster zwischen Individuen und Gruppen zu
beleuchten. Es ist nämlich kein Null-Summenspiel wie ein Fußballmatch
oder ein Pokerspiel, bei dem der Gewinn des Einen Verlust für den Anderen
bedeutet. Das Gefangenendilemma beinhaltet sowohl Möglichkeiten zum
beiderseitigen Vorteil wie auch Interessenkonflikte. Eines der
Grundprobleme des Minderheitenschutzes ist aber die Auffassung es sei ein
Nullsummenspiel, daß jedes Zugeständnis an Minderheiten ein Verlust ist,
und daß durch Schutzbestimmungen oder gar einer positiven Diskriminierung
ein Teil des eigenen Rechtsbereichs abgetreten wird. Der
Minderheitenschutz wird also als „Gut" betrachtet, über das frei
verfügt werden kann: ein „Gut", das die Minderheit erhält und die
Mehrheit im selben Maße verliert.
In sozialen Systemen verhält es sich jedoch anders,
wie es das Beispiel des Gefangenendilemmas zeigt. Hier können beide
Seiten zugleich gut aber auch schlecht abschneiden. Zugeständnisse an
Minderheiten, vom Sezessionsrecht einmal abgesehen, können zu einer
allgemeinen Verbesserung der Lage, sowohl für die Mehrheitsbevölkerung
als auch für die Minderheiten führen, vorausgesetzt, daß eine
wechselseitige Kooperation stattfindet. In unserem Beispiel wären es
dauerhaft drei Punkte. Ist dies nicht der Fall, so kann man eher von einer
Verschlechterung der Gesamtsituation ausgehen – also dauerhaft einen
Punkt pro Interaktion –, denn kooperative Strukturen schaffen nicht nur
einen stabilen Rahmen der Beziehungen, sondern führen auch dazu, daß der
»Gewinn« an ökonomischem Wohlstand, Verläßlichkeit der Beziehungen
und Gerechtigkeit größer ist als in Systemen mit häufiger Defektion.
Setzt man nun voraus, daß alle Beteiligten in erster
Linie für sich selbst und ihre eigenen Interessen sorgen, so liegt es
nahe, die Konkurrenz der Individuen durch einen zentralen Herrschaftsstab
im Hobbesschen Sinne zu regulieren. Für den Minderheitenschutz bedeutet
dies den eingeschlagenen Weg der normativen Problemlösung, die das Verhältnis
Mehrheit zu Minderheit bis ins kleinste Detail regelt. Daß diese Möglichkeit
in einer sich ständig ändernden Umwelt nicht praktikabel ist und vor
allem den Fortschritt hemmt, liegt auf der Hand. Den Ausweg weist wiederum
der Gedanke der Kooperation zwischen den Gruppen in einer normativ
geregelten Welt. Aufgabe des Gesetzgebers wäre in diesem Fall nicht die
Regelung des Verhältnisses zwischen den Ethnien, sondern die Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen zur Förderung der Kooperation. Kooperation
sollte als positiv und belohnenswert, Defektion als unerwünscht und
strafbar betrachtet werden.
Ist aber eine Kooperation überhaupt durchsetzbar? Daß
sie möglich und vor allem wichtig ist, verdeutlicht die Tatsache, daß es
sich auf das gesamte Zusammenleben bezogen wohl kaum um vollständig
entgegengesetzte Interessen bei Angehörigen von Mehrheit und Minderheit
handelt. Im Gegenteil, es überwiegt bei weitem der Bereich der Übereinstimmung,
denn individuelle Interessen, wie die persönliche und materielle
Sicherheit, Glück, Familie usw. haben wenig mit ethnischen Kriterien zu
tun und sind die überwiegenden Inhalte eben dieses Interesses. Da es sich
nicht um vollständig entgegengesetzte Interessen handelt, bedingt eine
Konstellation, wie es die dauerhafte Interaktion zwischen Volksgruppen
ist, daß bei wechselseitiger Kooperation der Gesamtnutzen für alle
Beteiligten größer ist.
Führt man diesen Gedanken weiter, so wird man aber
feststellen, daß in einem derartigen auf Kooperation angelegten System
gewisse Unterschiede in der Gewinnausschüttung nicht ausbleiben. Dies
bedeutet: ein System, das sowohl Zusammenarbeit als auch Defektion
erlaubt, läßt auch eine ungleiche Verteilung zu, ruft sie aber nicht
zwangsläufig hervor. Dies mag auf den ersten Blick nachteilig erscheinen.
Hält man sich jedoch vor Augen, daß eine Konstellation, die nur auf
normativen Regel beruht, den Gedanken der Kooperation nicht aktiv fördert
und die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht schafft, so erkennt man,
daß das Endergebnis nicht vom Verhalten der Beteiligten, sondern nur von
Normen abhängt. Hierbei kann der Gesamtnutzen nicht durch entsprechend
kooperative Verhaltensweisen vergrößert werden und es handelt sich um
ein statisches, unflexibles System, das sich den ändernden Gegebenheiten
nicht, oder nur zu langsam anpassen kann.
In einem kooperativen System mit erlaubter ungleicher
Verteilung kann es dazu kommen, daß Neid auf den Gewinn des anderen die
Kooperation zu beenden droht. Untersucht man jedoch in einem solchen Fall
die Entstehung des Neides, so wird man feststellen, daß er auf einem
Vergleich beruht. »Die Menschen neigen dazu von dem Vergleichsmaßstab
Gebrauch zu machen, der ihnen zur Verfügung steht - und das ist oft der
Erfolg des anderen Beteiligten im Vergleich zum eigenen Erfolg.« Der dann
hervorgerufene Neid führt zu Versuchen, jeden Vorteil zu korrigieren, den
der andere erreicht hat und dies auch dann, wenn die eigenen Güter nicht
geschmälert wurden. In der Folge führt dies zu gegenseitiger Defektion,
da man annehmen kann, daß Kooperation in vielen, Defektion in nahezu
allen Fällen erwidert wird, denn der Beneidete wird seinen Vorteil zu
sichern versuchen. Dadurch wirkt Neid selbstzerstörerisch und ist auch für
die Gesamtheit nachteilig. Es ist in diesem Fall viel wichtiger zu
beachten, daß man in einer Nichtnullsummen-Welt selbst gut abschneiden
kann, ohne jedoch besser abschneiden zu müssen als der andere Beteiligte.
Der Bewertungs- und Vergleichsmaßstab bei ungleicher Verteilung in einem
kooperativen System sollte nicht der andere, oder eine andere Gruppe sein,
sondern die Situation der Defektion, in welcher der dauerhafte Nutzen
kleiner ist.
Schließen möchte ich mit einer Schlußfolgerung von
Axelrod: „Wechselseitige Kooperation kann auch ohne zentrale Kontrolle
in einer Welt von Egoisten entstehen, wenn sie von einer Gruppe von
Einzelwesen ausgeht, die auf Zusammenarbeit setzt." An dieser Stelle
sollte ein Minderheitenschutz ansetzen.
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